Eine rollstuhlfahrende und eine stehende Person befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten einer Waage und sehen sich an

Presseaussendung: Inklusion an Hochschulen nach wie vor in weiter Ferne

Uniability, die Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen, warnt anlässlich des morgigen Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen davor, dass diese Personengruppe an Österreichs Universitäten und Hochschulen noch immer nicht flächendeckend inklusive Lehr-, Lern- und Arbeitsumgebungen vorfindet.

Einerseits liegt dies an der unterschiedlichen Ressourcenausstattung, andererseits aber auch an fehlenden Vorgaben durch Gesetzgeber und Wissenschaftsministerium. Es bleibt den Hochschulen selbst überlassen, wie sie mit der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen umgehen.

Seit Jahren macht UNIABILITY auch mittels Stellungnahmen zu geplanten UG Novellen immer wieder auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam und weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, für alle Hochschulstandorte einheitliche rechtlich verbindliche Standards zu schaffen. „Denkbar wäre hier ein Modell analog zum Frauenförderplan.“meint Andreas Jeitler, Obmann von UNIABILITY. 

„Mit Personal, Ressourcen und Pouvoir ausgestattete Anlaufstellen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie Koordinationsstellen für die Umsetzung (auch digitaler) Barrierefreiheit an allen Standorten sind eine Mindestvoraussetzung“ so Jeitler weiter.

Großen Handlungsbedarf ortet UNIABILITY auch im Bereich von Leistungsansprüchen: Sowohl Studienförderungsgesetz als auch Bestimmungen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz sind auf Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% zugeschnitten. Das trifft die Lebensrealität der Studierendengruppe nur am Rande: Von den 12% aller Studierenden mit gesundheitsbedingten Studieneinschränkungen haben nur rund 1% diese notwendige Einschätzung.

Die Arbeitsgemeinschaft fordert Gesetzgeber, Wissenschaftsministerium und die Universitätenkonferenz zu raschem Handeln auf. Das UG muss dringend angepasst werden! „Die Republik hat sich schon 2008 zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt, jetzt müssen Taten folgen!“ so Jeitler abschließend. 

Rückfragehinweis:

Andreas Jeitler, BSc BA (Obmann), Tel: 0463 2700 9583 
Mail: vorstand@uniability.org, Web: https://www.uniablity.org

Link APA/OTS Presseaussendung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221202_OTS0074/inklusion-an-hochschulen-nach-wie-vor-in-weiter-ferne

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