Behindertenvertrauenspersonen oder BVPs vertreten in Betrieben die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigt behinderten Mitarbeiterinnen bis Mitarbeiter im Einvernehmen mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung.
Rechtliche Grundlage für diese Tätigkeit ist der §22a des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG).
Als BVP wird man zunächst meist ins kalte Wasser geworfen, und muss sich erst eine Wissensbasis und ein Netzwerk aufbauen. Um den Einstieg etwas zu erleichtern, haben wir nachfolgend ein paar Quellen zusammengetragen:
- BVP Servicestelle des KOBV: Der Kriegsopfer und Behindertenverband betreibt eine Servicestelle für Behindertenvertrauenspersonen, informiert über aktuelle Entwicklungen und bietet in Kooperation mit der Arbeiterkammer und dem ÖGB einen Lehrgang für Behindertenvertrauenspersonen an.
Website der BVP Servicestelle des KOBV. - Lehrgang für Behindertenvertrauenspersonen: Seit 2001 bieten AK, ÖGB und KOBV mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriumservice ein gemeinsames Aus- und Weiterbildungsprogramm für Behindertenvertrauenspersonen an. In vier Ausbildungsmodulen sollen Behindertenvertrauenspersonen und Betriebsrät/Innen lernen, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen von Menschen mit Behinderung im Betrieb oder in der Dienststelle bestmöglich zu unterstützen. Download Kursprogramm Lehrgang für Behindertenvertrauenspersonen (PDF Datei).
- Facebook Gruppe “Behindertenvertrauensperson”: Die frühere Zentral-BVP der Stadt Graz betreibt eine private Facebook Gruppe für BVPs. Sie dient als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.
Link zur Facebook Gruppe “Behindertenvertrauensperson”.