Behindertenanwaltschaft

Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und/oder zu verhindern. Das Gesetz ermöglicht behinderten Personen oder deren Angehörigen rechtlich gegen eine Diskriminierung vorzugehen. Das Gesetz verlangt vor einer allfälligen Klage einen verpflichtenden Schlichtungsversuch.

Die Behindertenanwaltschaft berät Sie in allen Fragen der Gleichstellung und auch im Falle von Diskriminierung.

Behindertenanwaltschaft

A- 1010 Wien, Babenbergerstraße 5/4
Tel: 0800808016 (gebührenfrei)
Fax: 0171100/2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gleichundgleich.gv.at oder www.bundessozialamt.gv.at