Leistungsstipendium

Für ein Leistungsstipendium kann man sich auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen laut den Vergabekriterien der einzelnen Bildungseinrichtung bewerben. Informationen und Formulare sind in den zuständigen Studienabteilungen/Dekanaten erhältlich. Die Höhe ddes Stipendiums darf die Höhe der Studiengebühren für zwei Semester nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten. Es wird einmal pro Studienjahr ausbezahlt.

Da Leistungsstipendien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vergeben werden, besteht im Unterschied zur Studienbeihilfe kein Rechtsanspruch.

Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten und an den Fachhochschul-Studiengängen entnommen werden.