Förderungsstipendium

Förderungsstipendien sollen Studierenden die Anfertigung überdurchschnittlicher wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten ermöglichen. Für die Zuerkennung ist das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Universitätsorgan zuständig. Die Höhe dieses Stipendiums liegt zwischen 700,- EURO und 3.600,- EURO für ein Studienjahr. Im Wesentlichen müssen die Voraussetzungen zur Erlangung einer Studienbeihilfe gegeben sein, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich. Die Vergabe der Förderungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, also ohne Rechtsanspruch – ähnlich wie bei Leistungsstipendien.

Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten und an den Fachhochschul-Studiengängen entnommen werden.