Fahrtendienste

Fahrtendienste werden von unterschiedlichen Anbietern mit speziell für den Transport von Personen im Rollstuhl adaptierten Fahrzeugen durchgeführt und können von allen Personen in Anspruch genommen werden, denen es aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Dabei wird zwischen so genannten Regelfahrten und Freizeitfahrten unterschieden:

  • Regelfahrten sind alle Fahrten zum Erreichen eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bzw. von dort zurück zur Wohnung. Die Kosten für solche Fahrten werden im Fall von Studierenden dann vom Bundessozialamt übernommen, wenn das Studium als Erstausbildung für einen Beruf gilt.
  • Freizeitfahrten sind alle Fahrten, die nicht in Zusammenhang mit Beruf oder Ausbildung stehen, also z. B. auch Arztbesuche. Hierfür werden die Kosten meist aus dem jeweiligen Sozialbudget des Landes oder der Stadt getragen, wobei häufig ein Selbstbehalt zu zahlen ist. Außerdem gelten diese Kostenübernahmen nur für Personen, die ihren Hauptwohnsitz am Studienort bzw. in diesem Bundesland haben.

Angebot und Kosten der Fahrtendienste sind in den einzelnen Universitätsstädten sehr unterschiedlich. Informationen dazu erhalten Sie jeweils in der Sozialabteilung des Magistrats an Ihrem Studienort, für Wien beim Fonds Soziales Wien.