Sozialministeriumservice

Das Bundessozialamt und seine Landesstellen verstehen sich als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Sie bieten sowohl für diese selbst als auch für deren Angehörige oder DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, Beratung und Hilfe an.

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und dient als Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen, ÖBB, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (für Ermäßigungen). Neben den persönlichen Daten enthält der Pass eine Eintragung über den Grad der Behinderung. Einen Behindertenpass erhalten Sie auf Antrag von Ihrem Bundessozialamt, wenn Sie mindestens 50% behindert sind.

Bundessozialamt – Zentrale

A-1010 Wien, Babenbergerstaße 5
Tel.: 059988 (gilt für alle Bundesländer zum Ortstarif)
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
www.bundessozialamt.gv.at

SMS-Anfragen, speziell für gehörlose Personen: 06648574917

Die Kontaktdaten für die Landesstellen finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes.