Universitätsgesetz 2002 (UG 2002)

Die Studienbestimmungen an österreichischen Universitäten sind im Universitätsgesetz (UG) 2002 festgelegt. Details können unter www.bmwf.gv.at/submenue/service/recht/universitaetsgesetz_2002 gefunden werden.

Für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankung sind folgende Bestimmungen von Bedeutung:

Entsprechend ihrer Grundsätze (UG 2002 §2 Abs.11) haben die Universitäten in all ihren Aufgabenbereichen auf die behinderten Menschen Rücksicht zu nehmen. Sie haben daher vor allem in der Lehre aber auch in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in den Dienstleistungsbereichen den Erfordernissen von behinderten Menschen Rechnung zu tragen (Behindertengerechtes Bauen, behindertengerechte Lehrangebote, behindertengerechte Arbeits- und Studienplätze). Auch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen sind entsprechende Angebote zu verankern.