uniability
sowieso
Ratgeber für behinderte und chronisch kranke Studierende
Einleitung
UNIABILITY ist eine Arbeitsgemeinschaft von Behindertenbeauftragten, BetreuerInnen von Sehbehinderten- u. Blindenleseplätzen, BehindertenreferentInnen der Hochschülerschaften und MitarbeiterInnen an Projekten, die sich mit dem Thema Behinderung an Universitäten auseinandersetzen.
Der Name UNIABILITY soll bewusst einen Gegensatz zu den Begriffen Behinderung, Handicap, Disability, die für Defizit und Einschränkung stehen, darstellen. Menschen mit Behinderungen können an der Universität studieren, und zwar uneingeschränkt, was ihre persönlichen Fähigkeiten betrifft! Einschränkungen in den Studienmöglichkeiten bestehen jedoch sehr wohl durch Umweltbedingungen und Vorurteile. UNIABILITY hat sich die Aufgabe gestellt, zur Verwirklichung der Grundsätze der Lernfreiheit und sozialen Chancengleichheit (Universitätsgesetz 2002, §2, Abs. 11) im Studium auch für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beizutragen. Entsprechend dieser Grundsätze im Universitätsgesetz haben die Universitäten in all ihren Aufgabenbereichen auf die behinderten Menschen Rücksicht zu nehmen. Sie haben daher vor allem in der Lehre aber auch in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in den Dienstleistungsbereichen den Erfordernissen von behinderten Menschen Rechnung zu tragen (Behindertengerechtes Bauen, behindertengerechte Lehrangebote, behindertengerechte Arbeits- und Studienplätze). Auch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen sind entsprechende Angebote zu verankern.
Die vorliegende Broschüre SOWIESO wendet sich an Studierende, StudienanfängerInnen und StudieninteressentInnen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die Broschüre enthält wichtige Informationen für diese Personengruppe und soll die Entscheidung für ein Studium bzw. für einen Studienort erleichtern, sowie die Organisation eines laufenden Studiums unterstützen. Die Broschüre will Möglichkeiten aufzeigen, motivieren und Mut machen, ein Studium zu beginnen. UNIABILITY zeigt aber auch die Schwierigkeiten und Grenzen auf, mit denen behinderte und chronisch kranke Studierende im Studienalltag konfrontiert sind, und damit gleichzeitig jene Bereiche, wo in Zukunft Veränderungen notwendig sind.
Diese Veränderungen zu erreichen ist das Ziel der Arbeit der einzelnen Behindertenbeauftragten und damit das Ziel von UNIABILITY. Die meisten Mitglieder von UNIABILITY sind selbst behindert und absolvieren ein Studium bzw. haben dieses bereits abgeschlossen. Wir sind selbst motorisch behindert bzw. RollstuhlfahrerInnen, blind, oder hörbehindert und kennen den Studienalltag behinderter Menschen daher aus eigener Erfahrung.
Mit einer Behinderung zu studieren ist eine besondere Herausforderung. Bereits lange vor Beginn eines Studiums müssen Sie sich vergewissern, welches Studium und welcher Studienort sich für Sie eignet. Ist das Interesse für eine bestimmte Studienrichtung geweckt, sollten Sie sicher gehen, dass Sie sich im Alltag an der Uni und im Umfeld (Studentenheim, Wohnung, Verkehrsmittel...) auch zurechtfinden werden. Außerdem müssen gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer auch die bauliche Situation in Betracht ziehen.
Den wichtigsten Hinweis dieser Broschüre lesen Sie jetzt: Sie sollten Ihr Studium schon mindestens ein Semester vor Studienbeginn planen. Das heißt, den Studienort besuchen, ersten Kontakt mit den BehindertenreferentInnen aufnehmen, einen Einblick in den Studienalltag gewinnen und sich bei anderen Studierenden, bei den Instituten und der HochschülerInnenschaft informieren. Viele behinderte Studierende verlieren das erste Semester ihres Studiums, weil dieser Hinweis nicht beherzigt wurde. Manche Studien werden an mehreren Universitäten und in verschiedenen Städten angeboten. Überprüfen Sie, welcher Studienort für Sie am besten geeignet ist.
Uns ist bewusst, dass unterschiedliche Behinderungen auch unterschiedliche Studienbedingungen erfordern. Wenn Sie Themenkreise vermissen, oder zum vorliegenden Text Anmerkungen machen wollen, sind wir für Ihre Kommentare dankbar.
Wir laden Sie ein, sich mit allen Fragen, Wünschen und Problemen in Zusammenhang mit Ihrem Studium an uns zu wenden.
Bild: Uniability-Logo helle Glühbirne
Bild: Gruppenfoto Uniability-Mitglieder
Universitäre Serviceeinrichtungen
Behindertenbeauftragte
MitarbeiterInnen der Universitäten beraten und unterstützen Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen und arbeiten mit Personen und Organisationseinheiten in allen Bereichen der Universitäten zusammen, um einen barrierefreien und gleichgestellten Zugang zu allen Angeboten der Universitäten für diese Personengruppe zu erreichen:
Sie zeigen bestehende Barrieren in der baulichen Infrastruktur sowie dem Online- und Medienangebot der Universitäten auf und arbeiten mit den zuständigen universitären Einheiten zu deren Beseitigung zusammen.
Die jeweiligen Ansprechpersonen sind an den einzelnen Universitäten unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeordnet – teilweise als Behindertenbeauftragte, teilweise in Instituten oder Zentren Integriert Studieren oder Barrierefrei Studieren. Kontaktinformationen finden Sie im Kapitel Universitätsstandorte.
Sehbehinderten- und Blindenleseplätze
Einige Universitäten bieten zur besseren Inklusion von sehbehinderten und blinden Studierenden personelle Unterstützung an der Universitätsbibliothek in folgenden Bereichen an:
An einigen Universitäten stehen speziell ausgestattete Computerarbeitsplätze zur Benützung durch behinderte Studierende zur Verfügung.
Standardmäßige Ausstattungsmerkmale sind:
Alle Kontaktinformationen finden Sie im Kapitel Universitätsstandorte.
GESTU - Gehörlos Studieren
Ist eine an der TU Wien angesiedelte und von der TU Wien durchgeführte Servicestelle für gehörlose und schwerhörige Studierende Die Servicestelle ist die zentrale Anlaufstelle und unterstützt Studierende dieser Zielgruppen an allen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen in Wien.
GESTU hat das Ziel, gehörlosen und schwerhörigen Studierenden einen barrierefreien Studienzugang zu ermöglichen. GESTU bietet Beratung und Information rund um das Thema „Studium“ durch ÖGS-kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Österreichischer Gebärdensprache und auch in deutscher Lautsprache an.
Die MitarbeiterInnen der Servicestelle koordinieren
und entlasten so die GESTU-Studierenden bei der Organisation der individuellen Unterstützungsmaßnahmen.
Auch technische Maßnahmen zur Unterstützung bei der Gestaltung einer barrierefreien Lehre werden angeboten und von der Servicestelle koordiniert:
Fachgebärdenentwicklung
Im Rahmen von GESTU werden auch Fachgebärden für die einzelnen Studienrichtungen gesammelt oder entwickelt, um die Inhalte der Lehrveranstaltungen in die Österreichische Gebärdensprache übersetzen zu können. Die eigens dafür erstellte Onlineplattform, auf der alle in diesem Rahmen entstandenen Fachgebärdenvideos zu finden sind, öffentlich zugänglich.
GESTU - gehörlos erfolgreich studieren
1040 Wien, Favoritenstrasse 9, Stiege 3, 1. Stock
Tel.+SMS: 0664605884293
E-Mail: gestu@tuwien.ac.at
http://teachingsupport.tuwien.ac.at/gestu
VÖGS - Verein österreichischer gehörloser Studierender
Im März 1998 wurde der Österreichische Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband (ÖGSDV) mit Sitz in Wien gegründet. Wichtigstes Ziel des ÖGSDV ist die Professionalisierung der GebärdensprachdolmetscherInnen. Der Verband ist auch Ansprechpartner, wenn Sie auf der Suche nach einem/einer GebärdensprachdolmetscherIn sind.
Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband
Kontaktperson: DSA Barbara Gerstbach
1131 Wien, Postfach 95
Tel.: 01/8025282
Fax: 01/8025282
E-Mail: info@oegsdv.at
www.oegsdv.at
ÖGSDV - Österreichische Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband
Im März 1998 wurde der Österreichische Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband (ÖGSDV) mit Sitz in Wien gegründet. Wichtigstes Ziel des ÖGSDV ist die Professionalisierung der GebärdensprachdolmetscherInnen.
Wenn Sie einen Dolmetschung für Ihre LVA oder einer anderen Veranstaltung buchen möchten, wenden Sie sich bitte an den Österreichischen Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband. Sie erhalten auf der Homepage alle wichtigen Informationen zum Thema Dolmetschen und Übersetzen und können direkte Dolmetschanfragen in alle Bundesländer stellen.
Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband
1131 Wien, Postfach 95
Tel.: 01/8025282
Fax: 01/8025282
E-Mail: info@oegsdv.at
www.oegsdv.at/dolmetschanfrage
Induktionsschleifen und FM-Anlagen
Induktionsschleifen
Induktionsschleifen oder –anlagen ermöglichen Personen mit Hörgeräten oder Cochlea-Implantat (CI) barrierefreies Mitverfolgen von Vorträgen.
Vereinfacht gesagt, ist eine Induktionsschleife eine mit einem Mikrofon und Verstärker verbundene Drahtschlinge. Wenn der/die Vortragende in das Mikro spricht, so erzeugt die Induktionsanlage ein magnetisches Feld, das wiederum vom Hörgerät/CI empfangen wird. Als Hörgeräte/CI-TrägerIn schalten Sie Ihr Hörgerät auf T-Modus und hören nun das Gesagte klar und ohne Nebengeräusche.
An vielen österreichischen Universitäten sind Hörsäle mit Induktionsanlagen ausgestattet. Die Drahtschlinge ist in Boden oder Wand verlegt und nicht sichtbar. Wie wissen Sie also, ob in Ihrem Hörsaal barrierefreies Hören möglich ist?
In der Regel sind LV-Räume mit einem Piktogramm (siehe oben) gekennzeichnet. Es kann sein, dass nicht ein ganzer Raum per Induktionsanlage abgedeckt ist, sondern nur einzelne Sitzreihen oder gar Plätze. Entweder sind diese Plätze gekennzeichnet oder der/die Behindertenbeauftragte Ihrer Institution kann Ihnen Details mitteilen.
Zudem finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Schwerhörigenverbandes eine Liste mit allen Induktionsstandorten in Österreich: www.oesb-dachverband.at/nc/en/barrierefrei-hoeren/raumakustik/?sword_list[0]=liste
FM-Anlagen
So genannte Funkmikro (FM)-Anlagen unterstützen hörbeeinträchtigte Personen beim barrierefreien Mitverfolgen von Vorträgen oder Gesagtem.
Wenn ein Raum nicht über den Idealfall einer fix eingebauten Induktionsanlage (s.o.) verfügt, so können Sie sich mit diesen portablen Geräten behelfen. Eine FM-Anlage besteht aus zwei Geräten: einem Sender (=Mikro) und einem Empfänger. Das Mikro wird dem/der Vortragenden übergeben oder kann vorne auf das Lehrendenpult gestellt werden. Der Empfänger bleibt bei Ihnen. Sie können dann entweder über handelsübliche Kopfhörer oder über eine Induktionsschlinge, die Sie um den Hals legen, das Gesagte mitverfolgen. Letzteres setzt voraus, dass Sie ein Hörgerät oder Cochlea-Implantat haben, das Induktion empfangen kann.
Die portablen FM-Geräte sind nicht größer als ein Handy und daher sehr praktikabel. Viele hörbeeinträchtigte Studierende experimentieren mit Geräten verschiedener Hersteller, bis sie eins gefunden haben, das für sie optimal funktioniert.
Erkundigen Sie sich beim/bei der Behindertenbeauftragten Ihrer Hochschule, ob es FM-Geräte zum Ausborgen gibt, ob Erfahrungswerte anderer Studierender vorliegen und ob er/sie Tipps zur Finanzierung hat.
Tutorinnen und Tutoren
Assistenz in und für Lehrveranstaltungen – wie z.B. Mitschreiben, Begleitung bei Exkursionen, Recherche in Bibliotheken bzw. Scannen von Studienunterlagen – wird an einigen Universitäten im Rahmen von sog. Tutorien oder Lehrveranstaltungsassistenz zur Verfügung gestellt. Die Assistenten und Assistentinnen werden dabei von der Universität bezahlt. Diese Assistenz ist nur direkt in Lehrveranstaltungen bzw. für Tätigkeiten in direktem Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei den Behindertenbeauftragten bzw. Organisationseinheiten Integriert Studieren und Barrierefrei Studieren.
Im Rahmen der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz sind auch Assistenzleistungen am Weg von und zur Universität, in der Mensa usw. möglich. Siehe dazu Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.
Für Studierende, die sich Assistenz im Rahmen der Persönlichen Assistenz (siehe auch Persönliche Assistenz) selbst organisieren, hat sich die Internetplattform www.unijobs.at als gute Möglichkeit für die Suche nach geeigneten Assistenten und Assistentinnen erwiesen. An vielen Universitäten gibt es auch über die ÖH oder einzelne Fakultätsvertretungen Foren, die für die Suche genutzt werden können.
Fernstudium
Das Angebot der Fernstudien richtet sich an alle StudieninteressentInnen, die aus welchen Gründen auch immer nicht an der Präsenzlehre einer Universität teilnehmen können (Berufstätige, Personen mit Betreuungsverpflichtungen, Personen aus universitätsfernen Regionen, Menschen mit eingeschränkter Mobilität).
Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium sind dabei die persönlichen Anwesenheitspflichten auf ein Mindestmaß reduziert.
In Österreich gibt es keine eigene Fern-Universität, allerdings besteht schon seit langem eine Kooperationsvereinbarung (www.fernstudien.at) mit der deutschen FernUniversität in Hagen, welche österreichischen StudieninteressentInnen die Absolvierung von kompletten Studiengängen ermöglicht. Mögliche Fachbereiche sind dabei: Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik, Elektrotechnik, Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie eine breite Palette an nicht-tertiären Weiterbildungsprogrammen. Es wird weiters daran gearbeitet, auch vollwertige fremdsprachige Studienangebote anbieten zu können (EADTU).
Die Kosten für ein Vollzeitstudium hängen ganz wesentlich von der Studienrichtung bzw. dem Studienort ab. Zur Unterstützung dieser Studienform betreibt das Zentrum für Fernstudien der JKU (Johannes Kepler Universität Linz) FernStudienzentren (Eurostudienzentren) in Bregenz, Linz, Rottenmann (Graz), Saalfelden (Salzburg), Steyr (Linz), Wien und Villach.
Das Fernstudium basiert hauptsächlich auf schriftlichem Studienmaterial, allerdings werden steigend interaktive und multimediale Studienmaterialien (CDs, DVDs) sowie das Internet (Moodle etc.) in der Lehre eingesetzt. Die Prüfungen können zum Teil per Videokonferenz, in den Studienzentren oder als Hausarbeiten abgelegt werden. In einigen Fächern sind Präsenzseminare und Praktika vorgeschrieben.
Zur Unterstützung der Studiertätigkeit bieten die Studienzentren “Mentoriate” (semesterbegleitende Veranstaltungen, Übungen, Seminare etc.) an, die von den Studierenden freiwillig und unentgeltlich besucht werden können und zumeist an Wochenenden stattfinden. Im Fernstudium absolvierte Studien(teile) können genauso wie andere, im Ausland absolvierte Prüfungen, an den heimischen Universitäten angerechnet werden.
Die Studienzentren bieten außerdem umfassende Beratung, Unterstützung bei der Inskription, orientierende Lehrveranstaltungen (Vorbereitung, Einführung) für das Studium, eine Studienbibliothek und audiovisuelle Medien, PC-Nutzung und Zugang zum Internet.
In Zusammenarbeit mit dem Institut Integriert Studieren der JKU Linz werden erste Gespräche geführt, die Unterlagen der Fernuniversität Hagen einem Check auf Barrierefreiheit zu unterziehen. Genaue Daten dazu sind jedoch noch nicht bekannt.
Das Projekt www.fernstudium-1x1.de liefert eine Übersicht über Angebote von Fernstudienprogrammen in Deutschland. Neben den Angeboten der FernUniversität stehen österreichischen Studieninteressentinnen und -interessenten auch die englischsprachigen Programme der Open University (www.open.ac.uk) offen. Informationsmaterialien können ebenfalls über die Studienzentren bezogen werden. Nicht zuletzt bieten die Studienzentren über die Mitgliedschaft des Zentrums für Fernstudien in der EADTU (www.eadtu.nl) den Zugang zu weiteren 15 Fernstudieneinrichtungen mit mehr als 60 EuroStudyCentres in Europa.
Zentrum für Fernstudien Bregenz
6900 Bregenz, Belruptstraße 10
Tel.: 0557446120-0
Fax: 0557446120-17
Zentrum für Fernstudien Linz
4040 Linz, Altenbergerstr. 69
(Managementzentrum, 3. Stock)
Tel.: 07322468-7290 und -7291
Fax: 07322468-7295
Zentrum für Fernstudien Rottenmann
8786 Rottenmann, Universitätszentrum Rottenmann
Technologiepark 2
Tel.: 036142481-80
Fax: 036142481-89
Zentrum für Fernstudien Saalfelden
SMC Studien und Management Center GmbH
5760 Saalfelden, Leogangerstr. 51a
Tel.: 0658274916
Fax: 0658274916-16
Zentrum für Fernstudien Steyr
c/o TIC Steyr
4407 Steyr-Gleink, Im Stadtgut A1
Tel.: 07252220-250
Zentrum für Fernstudien Villach
Technologiepark Villach T01/ 1. OG
9524 Villach, Europastraße 4
Tel.: 0590500-2900
Fax: 0590500-82900
Zentrum für Fernstudien Wien
1080 Wien, Strozzigasse 2
Tel.: 0140474-0
Fax: 0140474-248
E-Learning
Auch eLearning erhöht die Teilhabe von Studierenden mit eingeschränkter Mobilität, da viele Lerneinheiten, die sonst im Zuge der Präsenzlehre zu absolvieren wären über „Distanz“ bzw. von zu Hause, aus der gewohnten und gut angepassten Umgebung heraus möglich sind.
Verbreitetstes Tool am universitären Sektor ist dabei die Lernplattform „Moodle“ bzw. ein daraus abgeleitetes System wie z.B. OPEN Moodle. Auch WIKIS kommen dabei häufig zum Einsatz.
Wichtigste Vorbedingung ist dabei die Barrierefreiheit. Während Moodle mit einigen wenigen Anpassungen von Seiten der SystemerstellerInnen barrierefrei angepasst werden kann, sind die über diese Lernplattformen verteilten Studienmaterialien oft nicht barrierefrei (Streams, grafische „Foliensätze“ etc). Hier gilt es bereits im Vorfeld der Lehrveranstaltung Informationen einzuholen und seinen Bedarf bekanntzugeben.
Wikis sind in Ihrer Grundlage ebenfalls bereits über weite Strecken barrierefrei – das Hauptaugenmerk muss auf bekannten Problemen wie fehlende Alternativtexte und Bildbeschreibungen sowie falsche oder unzureichende Strukturierung gelegt werden.
BehindertenreferentInnen der ÖH
Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist die offizielle Vertretung aller Studierenden Österreichs:
Die Struktur der ÖH gliedert sich in vier Ebenen:
Sowohl auf der Ebene der Bundesvertretung als auch an den jeweiligen Universitäten sind unterschiedliche Referate eingerichtet, wie beispielsweise das Frauenreferat, Kulturreferat, das Sozialreferat usw.
An mehreren Universitätsstandorten bietet die HochschülerInnenschaft ein Behindertenreferat, an anderen werden die Anliegen von Studierenden mit Behinderung im Rahmen des Sozialreferates behandelt. Die Behindertenreferentinnen und –referenten vertreten wie die Behindertenbeauftragten der Universitäten die Belange behinderter Studierender, aber im Gegensatz zu den Behindertenbeauftragten im Bereich der Studentenvertretung, wie z. B. Fakultäts- und Studienrichtungsvertretung.
Alle Kontaktinformationen finden Sie im Kapitel Universitätsstandorte.
Psychologische Studierendenberatung
Die Psychologische Studierendenberatung hilft bei Wahl und Beginn des Studiums, unterstützt bei der Persönlichkeitsentfaltung und berät Studierende von Fachhochschulen oder Universitäten bei studentischen und persönlichen Problemen.
Die Psychologische Studierendenberatung ist eine psychosoziale Einrichtung des Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Unterstützung von Studierenden und StudieninteressentInnen durch psychologische und psychotherapeutische Mittel und für Studierende kostenlos.
Im Vordergrund der Bemühungen steht die Verbesserung der Kompetenzen zur Bewältigung des Studiums, der Studienwahl und der studentischen Lebenssituation durch Hilfe zur Selbsthilfe.
Die Leistungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Klienten und deren Bereitschaft zur Mitarbeit abgestimmt, sie können vertraulich und kostenlos sowie auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden und werden als Einzelberatung oder Gruppenaktivität angeboten.
Ziele und Aufgaben:
Methoden zur Umsetzung der Ziele:
Beispielsweise hilft die Psychologische Studierendenberatung bei:
Angebote:
Nähere Kontaktinformationen zu den entsprechenden Angeboten der psychologischen Studentenberatung und den Standorten in allen Universitätsstädten finden Sie unter: www.studierendenberatung.at
Wien
1080 Wien, Lederergasse 35/4
Tel.: 014023091
Linz
4040 Linz, Altenbergerstraße 69 (Hochschulfondsgebäude)
Tel.: 073224687930
Salzburg
5020 Salzburg, Mirabellplatz 9/1
Tel.: 066280446500
Graz
8020 Graz, Dreihackengasse 1
Tel.: 0316814748
Innsbruck
6020 Innsbruck, Schöpfstr. 3
Tel.: 05125078491
Klagenfurt
9020 Klagenfurt, Universitätstr. 66
Tel.: 046323482
Akuten psychosoziale Notfälle
Kriseninterventionszentrum (bei akuten psychosozialen Krisen)
1090 Wien, Lazarettgasse 14 Haus A
Tel.: 014069595-0
Weitere Angebote (auch in den Bundesländern) gibt es unter:
www.kriseninterventionszentrum.at/links.htm
Telefonseelsorge (0-24 Uhr)
Tel.: 142 (gebührenfrei)
Frauennotruf
Finanziert vom Bundeskanzleramt gibt es eine Reihe von „Frauennotrufen“, die im Krisenfall Hilfe und Unterstützung anbieten:
Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs haben Berufsausbildungen in den Bereichen Psychologie, Sozialarbeit, Psychotherapie und Rechtswissenschaften. Das Frauennotrufteam in Wien ist zum Beispiel von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 01/ 71719 erreichbar und kann auch AnruferInnen aus den Bundesländern weiterhelfen.
Angebote:
USI - Universitätssportzentrum
In allen österreichischen Universitätsstädten gibt es ein Universitätssportinstitut (USI), das dem Ausgleich zum Studienalltag dienen soll und auch spezielle Sportkurse für behinderte Studierende anbietet. Es spricht aber auch nichts dagegen, einen herkömmlichen Kurs zu belegen. Setzten Sie sich aber unbedingt vorher mit den Verantwortlichen in Verbindung, da nicht alle Sportstätten barrierefrei errichtet sind.
USI-Graz
8010 Graz, Universitätsplatz 3
Tel.: 0316380-2255
Fax: 0316380-9230
E-Mail: usigraz@uni-graz.at
http://sportinstitut.uni-graz.at
Sportstätten sind nur teilweise barrierefrei.
USI-Leoben
8700 Leoben, Peter-Tunner-Straße 15
Tel.: 03842402-6401
Fax: 03842402-6402
E-Mail: usi@unileoben.ac.at
Sportstätten sind nur teilweise barrierefrei.
USI-Innsbruck
6020 Innsbruck, Fürstenweg 185
Tel. 0512 507-2525
Fax 0512 ⁄507-2727
E-Mail: christine.venier@.uibk.ac.at
Sportstätten sind behindertengerecht eingerichtet. Angebot für Studenten/Innen, Univ.- Angehörige und Externe Akademiker:
USI-Klagenfurt
9020 Klagenfurt, Universitätsstrasse 63
Tel.: 04632700-9402
Fax: 04632700-9499
E-Mail: usi@uni-klu.ac.at
Sportstätten sind nur teilweise barrierefrei.
USI-Linz
4040 Linz, Julius-Raab-Straße 10
Tel.: 07322468-8619
Fax: 07322468-8620
E-Mail: usi@jku.at
Sportstätten sind zu ca. 50% barrierefrei.
USI-Salzburg
5400 Hallein/Rif, Hartmannweg 4
Tel.: 6628044-6650
E-Mail: richard.klementschitsch@sbg.ac.at
Sportstätten sind nur teilweise barrierefrei.
USI-Wien
1150 Wien, Auf der Schmelz 6a
Tel.: 014277-17001
Fax: 014277-9170
E-Mail: USI@univie.ac.at
Sportstätten sind nur teilweise barrierefrei.
Bild: Rollstuhlplätze im Hörsaal
Außeruniversitäre Serviceeinrichtungen
ABAK - Arbeitsvermittlung für AkademikerInnen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung
Die positive Entwicklung der Integration von Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich hat dazu geführt, dass immer mehr behinderte Menschen ein Studium zu einem positiven Abschluss bringen. Dass ein positiv abgeschlossenes Studium keine Garantie für einen adäquaten Arbeitsplatz ist, das wissen auch nicht behinderte UniversitätsabsolventInnen. Dennoch sind die Chancen für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderung oder chronischen bzw. psychischen Erkrankungen auf dem Arbeitsmarkt etwa vier Mal geringer als die ihrer nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen.
Das Projekt ABAk unterstützt AbsolventInnen von Universitäten, Fachhochschulen, Sozial- und Pädagogischen Akademien nach Abschluss ihres Studiums, ebenso wie AkademikerInnen mit Berufserfahrung, bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ist als Arbeitsassistenz auch in der Jobsicherung bestehender Arbeitsplätze tätig.
Das Angebot von ABAK umfasst:
Das Projekt ABAK besteht seit 1999 in der Trägerschaft des Vereins UNIABILITY und wird vom Bundessozialamt Landesstelle Wien aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung gefördert.
Arbeitsvermittlung für AkademikerInnen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 51-53/2/5a
Tel. 015139669
Fax. 015139669-222
E-Mail: projekt@abak.at
Bundessozialämter
Das Bundessozialamt und seine Landesstellen verstehen sich als Kompetenzzentrum und zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Sie bieten sowohl für diese selbst als auch für deren Angehörige oder DienstgeberInnen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, Beratung und Hilfe an.
Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und dient als Nachweis der Behinderung, z.B. bei Ämtern, Versicherungen, ÖBB, Kultur- und Freizeiteinrichtungen (für Ermäßigungen). Neben den persönlichen Daten enthält der Pass eine Eintragung über den Grad der Behinderung. Einen Behindertenpass erhalten Sie auf Antrag von Ihrem Bundessozialamt, wenn Sie mindestens 50% behindert sind.
Bundessozialamt - Zentrale
A-1010 Wien, Babenbergerstaße 5
Tel.: 059988 (gilt für alle Bundesländer zum Ortstarif)
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 06648574917
Die Kontaktdaten für die Landesstellen finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes.
Persönliche Assistenz
Persönliche Assistenz (PA) aus Sicht der Selbstbestimmt Leben Bewegung umschreibt die Unterstützung oder Hilfe, die behinderte Menschen in Anspruch nehmen, um ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die PA orientiert sich an den Bedürfnissen der AssistenznehmerInnen.
Die PA-Dienste umfassen eine Vielfalt von Praxisinhalten, wie z.B.:
PA kann privat organisiert werden, vielfach helfen dabei Assistenzzentren und die Selbstbestimmt Leben Bewegungen in den Bundesländern weiter. Die Unterstützungsleistung für PA ist österreichweit verschieden, die Bandbreite der Förderung durch die öffentliche Hand geht von keiner Unterstützung bis zur vollen finanziellen Abgeltung. Informationen gibt es unter folgenden Adressen (alphabetisch geordnet):
BASIS - Büro für Assistenz, Information & Service
9020 Klagenfurt, Waagplatz 7, 3. Stock
Tel.: 069911071901
E-Mail: pa@bmkz.org
Beratungs-, Mobilitäts-, und Kompetenzzentrum (BMKz)
9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65
Tel.: 04632700-1222
E-Mail: office@bmkz.org
BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
1020 Wien, Schönngasse 15-17/4
Tel.: 015238921
E-Mail: office@bizeps.or.at
ISI - Initiative Soziale Integration
8020 Graz, Bahnhofgürtel 59, 1. Stock
Tel.: 0316760240
Miteinander GmbH
4020 Linz, Rechte Donaustraße 7
Tel.: 0732782000
Mobiler Hilfsdienst GmbH
5020 Salzburg, Johann-Wolf-Straße 13
Tel.: 0662849312-13
Persönliche Assistenz GmbH
4020 Linz, Edlbacherstraße 13
Tel.: 0732711621
E-Mail: buero@persoenliche-assistenz.net
Reiz - Selbstbestimmt Leben Vorarlberg
6850 Dornbirn, Eisengasse 6
Tel.: 0557290001
Selbstbestimmt Leben Innsbruck
A-6020 Innsbruck, Anton-Eder-Straße 15
Tel.: 0512578989
E-Mail: office@selbstbestimmt-leben.at
Steirische Assistenzgenossenschaft
8073 Feldkirchen bei Graz, Mitterstraße 281
Tel.: 0316296943
www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/10730869/62780517
WAG - Wiener Assistenzgenossenschaft
1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EG
Tel.: 017985355
E-Mail: office@wag.or.at
Zentrum für Kompetenzen
1030 Wien, Wassergasse 2
Tel.: 019291492
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Seit 2004 ist es möglich mit Hilfe der Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ein Studium oder eine Berufsausbildung in der gesetzlich vorgeschriebenen Dauer zuzüglich der für den Bezug von Studienbeihilfe zu-lässigen weiteren Semester absolvieren können (§ 19 Abs. 3 Z 3 StudFG sowie die Verordnung BGBl II Nr. 310/2004 betreffend die Gewährung von Studienbeihilfe für behinderte Studierende sind zu beachten).
Zielgruppe für eine Förderung der PAA durch das Bundessozialamt sind Menschen mit Behinderung in den Pflegegeldstufen 5, 6 oder 7 eingestuft sind (Ausnahmen gibt es auch für die Pflegegeldstufen 3 und 4) u.a. studieren oder sich in Berufsaus¬bildung befinden.
PAA umfasst Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität und zur erfolgreichen Absolvierung einer Ausbildung als Ausgleich behinderungsbedingter Funk-tionsein¬schränkungen. Folgende Kernaufgaben werden erfüllt:
Die Förderanträge sind bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes einzubringen.
Adressinformationen können im Kapitel Persönliche Assistenz (PA) gefunden werden.
Studierendenanwalt
Die Ombudsstelle für Studierende berät täglich von 9 bis 16 Uhr (Montag bis Freitag) zu Fragen, Problemen oder Beschwerden im Studium.
1014 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: 0800311650 (gebührenfrei)
Fax: 0153120-995544
E-Mail: studierendenanwaltschaft@bmwf.gv.at
Behindertenanwaltschaft
Mit 1. Jänner 2006 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und/oder zu verhindern. Das Gesetz ermöglicht behinderten Personen oder deren Angehörigen rechtlich gegen eine Diskriminierung vorzugehen. Das Gesetz verlangt vor einer allfälligen Klage einen verpflichtenden Schlichtungsversuch.
Die Behindertenanwaltschaft berät Sie in allen Fragen der Gleichstellung und auch im Falle von Diskriminierung.
Behindertenanwaltschaft
A- 1010 Wien, Babenbergerstraße 5/4
Tel: 0800808016 (gebührenfrei)
Fax: 0171100/2237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.gleichundgleich.gv.at oder www.bundessozialamt.gv.at
Sozialtelefon
Das Sozialtelefon bietet Information und Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit einer Behinderung und im Einzelfall auch Information und Beratung für Personen in anderen, schwierigen Lebenssituationen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
Tel.: 0800201611 (kostenlos)
Fax: 0171100-14266
E-Mail:sozialtelefon@bmsk.gv.at
Euroschlüssel
Da Behinderten WCs auf Autobahnraststationen häufig Ziele von Vandalenakten waren, wurde mit dem Euroschlüssel der Versuch unternommen, für diese Einrichtungen ein Schließsystem zu schaffen, für das nur behinderte BenutzerInnen einen Schlüssel erhalten. Seit einiger Zeit werden aber nicht nur WCs mit derartigen Schlössern ausgestattet, sondern auch andere Einrichtungen, die nur von behinderten Personen benutzt werden sollen (Treppenlifte, Parkschranken...). Auch an den Universitäten sind Euroschlüssel-Schlösser vermehrt zu finden, weshalb sich die Anschaffung eines eigenen Euroschlüssel für Sie lohnen könnte. Sie erhalten den Euroschlüssels gegen einen Nachweis Ihrer Behinderung und Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer bei der:
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Kennwort euro-key
1010 Wien, Stubenring 2/1/4
ÖAR - Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vertritt als Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs 78 Behindertenverbände in Österreich mit insgesamt über 400.000 Mitgliedern. Sie bietet aber auch Einzelmitgliedern und Partnern ein reichhaltiges Serviceangebot. Die ÖAR ist parteipolitisch unabhängig und religiös neutral.
ÖAR
A-1010 Wien, Stubenring 2/1/4
Tel.: 015131533
Fax: 015131533150
Bild: Rollstuhlplatz im Hörsaal
Universitätsstandorte
Ansprechpersonen bzw. –stellen speziell für die Anliegen behinderter und chronisch kranker Personen sind nicht an allen Universitäten vorhanden. An jenen Universitäten, die keine entsprechenden AnsprechpartnerInnen haben, wenden Sie sich bitte an die Österreichische HochschülerInnenschaft bzw. direkt an die jeweilige Universitätsleitung.
Graz
Karl-Franzens-Universität
8010 Graz, Universitätsplatz 3
Tel.: 0316380-0
Zentrum Integriert Studieren
Behindertenbeauftragte
Integriert Studieren
Mag.a Barbara Levc
8010 Graz, Universitätsplatz 3, EG
Tel.: 0316380-2225
E-Mail: barbara.levc@uni-graz.at
Integriert Studieren
Mag. Jakob Putz
8010 Graz, Universitätsplatz 3, EG
Tel.: 316380-2226
E-Mail: jakob.putz@uni-graz.at
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Integriert Studieren
Manfred Anabith
Universitätsbibliothek
8010 Graz, Universitätsplatz 3, 2. Stock
Tel.: 0316380-3149
E-Mail: manfred.anabith@uni-graz.at
BehindertenreferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
8010 Graz, Schubertstraße 6a
Tel.: 0316380-2952
E-Mail: barrierefrei@oehunigraz.at
Medizinische Universität
8036 Graz, Auenbruggerplatz 2/4
Tel.: 0316385-72011
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Büro des Rektors
8036 Graz, Auenbruggerplatz 2/4
Tel.: 0316/38572011
Fax: 0316/38572030
E-Mail: beatrix.scherr@meduni-graz.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
8036 Graz, Stiftingtalstraße 24, EG
Tel.: 0316385-73080
Fax: 0316385-73089
E-Mail: oeh.sekretariat@meduni-graz.at
Technische Universität Erzherzog Johann
8010 Graz, Rechbauerstraße 12
Tel.: 0316873-0
Barrierefrei Studieren
Behindertenbeauftragte
Karin Krottmayer, MA
8010 Graz, Rechbauerstraße 12
Tel.: 0316873-6599
E-Mail: karin.krottmayer@tugraz.at
www.tugraz.at/barrierefrei-studieren
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Mario Lang
Lernzentrum
8010 Graz, Inffeldgasse 10/II
Tel.: 0316873-6897
E-mail: lang@zid.tu-graz.ac.at
www.zid.tugraz.at/cs/lehre/braille.html
BehindertenreferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
8010 Graz, Rechbauerstraße 12, EG
Tel.: 0316873-5111
Fax: 0316873-5115
E-Mail: behindertenref@htu.tugraz.at
http://htu.tugraz.at/deine-htu/referate
Universität für Musik- u. darstellende Kunst
8010 Graz, Leonhardstraße 15
Tel.: 0316389-0
Behindertenbeauftragter
Prof. Eike Straub
8010 Graz, Leonhardstraße 15
Tel.: 0316389-1124
Mobil: 069912910670
E-Mail: eike.straub@kug.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
8010 Graz, Brandhofgasse 21, Zimmer E.10
Tel.: 0316/389-1600
Fax: 0316/389-1601
E-Mail: oeh@kug.ac.at
www.kug.ac.at/info/kug/oeh.html
Innsbruck
Leopold-Franzens-Universität
6020 Innsbruck, Innrain 52
Tel.: 0512507-0
Behindertenbeauftragte
Mag.a Dr.in Elisabeth Rieder
6020 Innsbruck, Innrain 52b
Tel.: 0512507-8889
Fax: 0512507-2728
E-Mail: elisabeth.rieder@uibk.ac.at
www.uibk.ac.at/behindertenbeauftragte
Mag.a Bettina Jeschke
6020 Innsbruck, Innrain 52b
Tel.: 0512507-8887
Fax: 0512507-2728
E-Mail: bettina.jeschke@uibk.ac.at
www.uibk.ac.at/behindertenbeauftragte
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Gewi-Turm, Campus Innrain
6020 Innsbruck, Innrain 52d, 1.Stock
Informationen bzgl. Benutzung erhalten Sie im Büro der Behindertenbeauftragten
BehindertenreferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
6020 Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7
Tel.: 0512507-4904
Fax: 0512507-9830
E-Mail: studierenmitbehinderung@oeh.cc
www.oehweb.at
Medizinische Universität
6020 Innsbruck, Christoph Probst Platz 1
Tel.: 0512507-3004
Behindertenbeauftragte
Claudia Holek
6020 Innsbruck, Sonnenburgstraße 16
Tel.: 05129003-71820
Fax: 05129003-74820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
6020 Innsbruck, Schöpfstraße 41, 1. Stock
Tel.: 05129003-70670
Fax: 05129003-73670
E-Mail: sekretariat@skalpell.at
Klagenfurt
Alpen-Adria-Universität
9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67
Tel.: 04632700-0
Servicestelle Integriert Studieren
Behindertenbeauftragter
Mark Wassermann
9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67
Tel.: 04632700-9166
Fax: 04632700-9191
E-Mail: mark.wassermann@uni-klu.ac.at
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Andreas Jeitler, Bakk.techn.
9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67
Tel.: 04632700-9583
Fax: 04632700-9599
E-Mail: andreas.jeitler@uni-klu.ac.at
BehindertenreferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Sascha Asseg (Sachbearbeiter für Menschen mit Behinderung an der ÖH)
9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67
Tel.: 04632700-8800
E-Mail: sascha.asseg@gmx.at
Leoben
Montanuniversität
8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18
Tel.: 03842402-0
Fax: 03842402-308
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Büro des Rektors
8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18
Tel.: 03842402-7010 bzw. 7011
Fax: 03842402-7012
E-Mail: karpf@unileoben.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18
Tel.: 0384245272
Fax: 0384245272-45
E-Mail: sozial@oeh.unileoben.ac.at
www.unileoben.ac.at/oeh/referate/sozial.htm
Linz
Johannes-Kepler-Universität
4040 Linz, Altenberger Straße 69
Tel.: 07322468-0
Fax: 07322468-10
Institut Integriert Studieren
Behindertenbeauftragte
Mag.a Andrea Petz
4040 Linz, Altenbergerstr. 69
Tel. 07322468-3757
Fax: 07322468-23757
eMail: andrea.petz@jku.at
DI Bernhard Stöger
4040 Linz, Altenbergerstr. 69
Tel. 07322468-3754
Fax: 07322468-23754
eMail: bernhard.stoeger@jku.at
Österreichische HochschülerInnenschaft
Barrierefrei Studieren
4040 Linz, Altenbergerstr. 69
Tel.: 07322468-9372
eMail: barrierefrei@oeh.jku.at
http://oeh.jku.at/gruppe/sozialreferat
Kunstuniversität
4010 Linz, Hauptplatz 8
Tel.: 07327898-0
Behindertenbeauftragte
MMag.a Karin Schneider
4010 Linz, Hauptplatz 8
Tel.: 07327898-244 oder 0676847898-244
E-Mail: karin.schneider@ufg.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
4020 Linz, Sonnensteinstraße 11-13
Tel.: 07327898-321
Fax: 07327369-86
E-Mail: oeh-office@ufg.at
www.ufg.at/portal/DE/oeh/referate/index.html
Salzburg
Paris-Lodron-Universität
5020 Salzburg, Kapitelgasse 4
Tel.: 06628044-0
Fax: 06628044-214
Behindertenbeauftragte
Mag.a Christine Steger
Disability & Diversity
5020 Salzburg, Kapitelgasse 6
Tel: 06628044-2465
E-Mail: christine.steger@sbg.ac.at
DI (FH) Martina Pelz
5020 Salzburg, Kapitelgasse 6
Tel.: 06628044-2411
E-Mail: martina.pelz@sbg.ac.at
Informations- und Beratungszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen
Regina Hettegger
5020 Salzburg, Kapitelgasse 4
Tel.: 06628044-2467
E-Mail: regina.hettegger@sbg.ac.at
www.uni-salzburg.at/index.php?id=62283
BehindertenreferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
5020 Salzburg, Kaigasse 17
Tel.: 06628044-6006
E-Mail: beratung@oeh-salzburg.at
Universität Mozarteum
5020 Salzburg, Mirabellplatz 1
Tel.: 06626198-0
Fax: 06626198-3033
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Büro des Rektors
5020 Salzburg, Mirabellplatz 1
Tel.: 06626198-2000
Fax: 06626198-2009
E-Mail: renate.adam@moz.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
5020 Salzburg, Mirabellplatz 1
Tel.: 06626198-4900
Fax: 06626198-4909
E-Mail: oeh-sekr@moz.ac.at
Wien
Akademie der bildenden Künste
1010 Wien, Schillerplatz 3
Tel.: 0158816-0
Fax: 0158816-137
Behindertenbeauftragte
MMag.a Angelika Libiseller
Vizerektorat für Lehre - Nachwuchsförderung
1010 Wien, Schillerplatz 3
Tel.: 0158816-1201
Fax: 0158816-1099
E-Mail: a.libiseller@akbild.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1010 Wien, Schillerplatz 3
Tel.: 0158816-139
Fax: 0158766-64
E-Mail: oeh@akbild.ac.at
www.akbild.ac.at/Portal/studium/oeh
Medizinische Universität
1090 Wien, Spitalgasse 23
Tel.: 0140160-10000
Behindertenbeauftragte
Elke Weißenborn
1090 Wien, Spitalgasse 23, Bauteil 88, Ebene 00
Studien- und Prüfungsabteilung
Tel.: 0140160-21027
Fax: 0140160-921000
E-Mail: elke.weiszenborn@meduniwien.ac.at
Behindertenbeirat
O.Univ.-Prof. Dr.in Veronika Fialka-Moser
Tel.: 0140400-4330
Fax: 0120200-5281
E-Mail: behindertenbeirat@uv-medizin.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Katharina Hawlik
Tel.: 014031759
E-Mail: gleichbehandlung@uv-medizin.at
http://oehmedwien.at/beratung/barrierefrei-studieren
Technische Universität
1040 Wien, Karlsplatz 13
Tel.: 01588010
Fax: 015868387
TU-Wien barrierefrei
Behindertenbeauftragte
Mag.a Marlene Fuhrmann-Ehn
1040 Wien, Resselgasse 4
Tel.: 0158801-42950
Fax: 0158801-42998
E-Mail: fuhrmann-ehn@tuwien.ac.at
www.tuwien.ac.at/dle/barrierefrei
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Gerhard Neustätter
Universitätsbibliothek
1040 Wien, Resselgasse 4
Tel.: 0158801-44050
E-Mail: gerhard.neustaetter@tuwien.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10
Tel.: 0158801-49510
E-Mail: behref@mail.zserv.tuwien.ac.at
http://htu.at/referate/sozial/behref.html
Universität für angewandte Kunst
1010 Wien, Oskar-Kokoschka Platz 2
Tel.: 0171133-0
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Büro des Rektors
1010 Wien, Oskar-Kokoschka Platz 2
Tel.: 0171133-2001
E-Mail: ines.freistaetter@uni-ak.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1010 Wien, Oskar-Kokoschka Platz 2
Tel.: 0171133-224
E-Mail: oeh.angewandte@nextra.at
Universität für Bodenkultur
1180 Wien, Gregor-Mendel-Straße 33
Tel.: 0147654-0
Behindertenbeauftragte
DI Ruth Scheiber
1180 Wien, Gregor Mendel Strasse 33
Tel.: 0147654-1300
E-Mail: ruth.scheiber@boku.ac.at
www.boku.ac.at/16219.html?&L=1%2522%2522%2522
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Markus Heindl
Universitätsbibliothek
1180 Wien, Georg Mendel Straße 33
Tel.: 0147654-2073
E-Mail: markus.heindl@boku.ac.at
www.boku.ac.at/vip.html
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1190 Wien, Muthgasse 18
Tel.: 01/47654-2004
E-Mail: sozial@oehboku.at
Universität für Musik und darstellende Kunst
1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1
Tel.: 0171155-0
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Büro des Rektors
1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1
Tel.: 0171155-6000
E-Mail: hasitschka@mdw.ac.at
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1010 Wien, Seilerstätte 26
Tel.: 0171155-8901
E-Mail: oeh-medien@mdw.ac.at
Universität Wien
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: 014277-0
Fax: 014277-9121
Team Barrierefrei Studieren
Behindertenbeauftragte
Tim Brunöhler
1010 Wien, Universitätsring 1, Tiefparterre, Hof IV, Stiege 6
Tel.: 014277-10626
E-Mail: tim.brunoehler@univie.ac.at
http://barrierefrei.univie.ac.at
Lukas Ertl BA
1010 Wien, Universitätsring 1, Tiefparterre, Hof IV, Stiege 6
E-Mail: lukas.t.ertl@univie.ac.at
http://barrierefrei.univie.ac.at
Sehbehinderten- u. Blindenleseplatz
Mag.a Patrizia Wiesner-Ledermann
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: 014277-15067
E-Mail: patrizia.wiesner-ledermann@univie.ac.at
http://bibliothek.univie.ac.at/barrierefreiheit.html
Ursula Hermann
Universitätsbibliothek
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: 014277-15180
E-Mail: ursula.hermann@univie.ac.at
http://bibliothek.univie.ac.at/barrierefreiheit.html
Kerstin Tischler
Universitätsbibliothek
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: 014277-15180
E-Mail: kerstin.tischler@univie.ac.at
http://bibliothek.univie.ac.at/barrierefreiheit.html
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1090 Wien, Uni Campus, Spitalgasse 2, Hof 1
Tel.: 014277-19568
Fax: 014277-9195
E-Mail: behindertenreferat@oeh.univie.ac.at
www.oeh.univie.ac.at/arbeitsbereiche/behinderte-und-chronisch-kranke.html
Veterinärmedizinische Universität
1210 Wien, Veterinärplatz 1
Tel.: 0125077-0
Behindertenbeauftragte
Mag. Christoph Burger
1210 Wien, Veterinärplatz 1, CA
Tel.: 0125077-6778
E-Mail: christoph.burger@vetmeduni.ac.at
www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/barrierefreiheit
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
1210 Wien, Veterinärplatz 1
Tel.: 0125077-1700
Fax: 0125077-1790
E-Mail: sozial@hvu.vu-wien.ac.at
Wirtschaftsuniversität
1020 Wien, Welthandelsplatz 1
Tel.: 0131336-0
http://www.wu.ac.at
Behindertenbeauftragte
Dr. Herbert Loicht
1020 Wien, Welthandelsplatz 1, Gebäude LC, 2. Stock
Tel.: 0131336-5041
E-Mail: herbert.loicht@wu.ac.at
www.wu.ac.at/structure/servicecenters/services/behindertenbeauftragter-fuer-studierende
ReferentIn der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Gebäude SC
1020 Wien, Welthandelsplatz 1
Tel: 0131336-4861
E-Mail: daniela.pirkl@oeh-wu.at
Fachhochschulen
Ansprechpersonen bzw. –stellen speziell für die Anliegen behinderter und chronisch kranker Personen sind nicht an allen Fachhochschulen vorhanden. An jenen Fachhochschulen, die keine entsprechenden AnsprechpartnerInnen haben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachhochschulleitung.
Burgenland
FH-Studienzentrum Eisenstadt
A-7000 Eisenstadt, Campus 1
Tel.: 0159010609-0
Fax: 0159010609-15
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Niederösterreich
FH St. Pölten
A-3100 St. Pölten, Matthias Corvinus-Straße 15
Tel.: 02742313228-200
Fax: 02742313228-339
E-Mail: csc@fhstp.ac.at
Gender & Diversity Beauftragte
Astrid Ebner-Zarl
Tel: 02742313228-420
E-Mail: Astrid.Ebner-Zarl@fhstp.ac.at
www.fhstp.ac.at/ueberuns/studieren-fur-menschen-mit-behinderung
Simon Tjoa
Tel.: 02742313 228–641
E-Mail: simon.tjoa@fhstp.ac.at
www.fhstp.ac.at/ueberuns/studieren-fur-menschen-mit-behinderung
FH Wiener Neustadt für Wirtschaft und Technik
2700 Wiener Neustadt, Johannes-Gutenberg-Straße 3
Tel: 01262289084-0
E-Mail: office@fhwn.ac.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Pädagogische Hochschule
2500 Baden, Mühlgasse 67
Tel.: 0225288570
E-Mail: office@ph-noe.ac.at
www.ph-noe.ac.at
Behindertenbeauftragte
Claudia Rauch, Dipl.-Päd. MA
2500 Baden, Mühlgasse 67
Tel.: 0225288570-177
E-Mail: office@ph-noe.ac.at
www.ph-noe.ac.at
IMC FH Krems
3500 Krems, Piaristengasse 1
Tel: 012732802-0
Fax: 012732802-4
E-Mail: information@fh-krems.ac.at
Behindertenbauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Salzburg
Fachhochschule
A-5412 Puch, Campus Urstein Süd 1
Tel.: 0502211-0
E-Mail: office@fh-salzburg.ac.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Pädagogische Hochschule
5020 Salzburg, Akademiestraße 23
Tel.: 06626388-0
E-Mail: office@phsalzburg.at
www.phsalzburg.at
Behindertenbeauftragte
Dr.in Anna Taupe-Lehner
5020 Salzburg, Akademiestraße 23
Tel.: 06626388-2031
E-Mail: anna.taupe-lehner@phsalzburg.at
www.phsalzburg.at/index.php?id=205
Steiermark
FH Campus 02
8010 Graz, Körblergasse 126
Tel.: 03166002-177
Behindertenbeauftragte
Mag.a Barbara Schantl
Gender & Diversity Management
8020 Graz, Körblergasse 126
Tel.: 03166002-786
E-Mail: barbara.schantl@campus02.at
Graz Joanneum
8020 Graz, Eggenberger-Allee 11-13
Tel.: 03165453-0
Behindertenbeauftrager
Mag. Martin Gössl (karenziert)
Stelle für Gleichstellung und Vielfalt
8020 Graz, Eggenberger-Allee 11-13
Tel.: 03165453-8856
E-Mail: martin.goessl@fh-joanneum.at
www.fh-joanneum.at/gleichbehandlung
Mag.a Dagmar Gasperl (Karenzvertretrung)
8020 Graz, Alte Poststraße 147
Tel.: 03165453-8854
Fax: 03165453-8801
E-Mail: dagmar.gasperl@fh-joanneum.at
www.fh-joanneum.at/gleichbehandlung
Kärnten
Fachhochschule
9800 Spittal/Drau, Villacher Straße 1
Tel.: 0590500-0
Fax: 0590500-1110
Gleichbehandlungsbeauftragte
Dr.in Bringfriede Scheu
Tel.: 0476290500-4200
E-Mail: b.scheu@fh-kaernten.at
Oberösterreich
Fachhochschule
A-4600 Wels, Franz-Fritsch-Str. 11 / Top 3
Telefon: 050804-10
Fax: 050804-11900
E-Mail: marketing@fh-ooe.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
FH Gesundheitsberufe
4020 Linz, Semmelweisstraße 34/D3
Tel.: 05034420000
E-Mail: office@fhgooe.ac.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Pädagogische Hochschule
4020 Linz, Kaplanhofstraße 40
Tel.: 07327470-0
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Tirol
FH Gesundheitsberufe
6020 Innsbruck, Innrain 98
Tel.: 05125322-0
Fax: 05125322-75200
E-Mail: info@fhg-tirol.ac.at
Behindertenbauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
FH Kufstein
A-6330 Kufstein, Andreas Hofer Straße 7
Tel: 01537271819
Fax: 01537271819-104
Behindertenbeauftragte
Christine Haage, BA
A-6330 Kufstein, Andreas Hofer Straße 7
Tel.: 0537271819168
E-Mail: christine.haage@fh-kufstein.ac.at
MCI Management Center Innsbruck
6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15
Tel: 05122070-0
Behindertenbeauftragte
Mag. Tommy Mayr
Infrastruktur & Organisation
Tel.: 05122070-1110
E-Mail: tommy.mayr@mci.edu
Vorarlberg
Fachhochschule
6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1
Tel: 055727920
Gleichbehandlungsbeauftragte
Mag.a Birgit Blenke
6850 Dornbirn, Sägerstraße, 4. Stock, Büro S4 10
Tel.: 05572792-5602
E-Mail: gleichbehandlung@fhv.at
Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Dipl.-Wi.-Ing. Julia Schneider, MSC
A-6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1
Tel.: 05572792-3314
E-Mail: julia.schneider@fhv.at
Wien
Ferdinand Porsche FernFH
1040 WIEN, Lothringerstraße 4-8
Tel: 015057778
Fax: 015053228
E-Mail: office@fernfh.ac.at
Behindertenbauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
FH Campus
1100 Wien, Favoritenstraße 226
Tel: 016066877-6600
Fax: 016066877-6609
E-Mail: office@fh-campuswien.ac.at
Behindertenbeauftragte
FH-Prof.in Mag.a Ulrike Alker
1100 Wien, Favoritenstraße 226
Tel: 016066877-6141
E-Mail: gm@fh-campuswien.ac.at
Mag.a Ursula Weilenmann
1100 Wien, Favoritenstraße 226, Raum B.3.14
Tel: 016066877-6142
Fax: 016066877-6149
E-Mail: ursula.weilenmann@fh-campuswien.ac.at
www.fh-campuswien.ac.at
FH des bfi
1020 Wien, Wohlmutstraße 22
Tel. 017201286
Fax: 017201286-19
E-Mail: info@fh-vie.ac.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
FH für Management & Kommunikation
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel.: 0147677-5744
Fax: 0147677-5745
E-Mail: studienzentrum@fh-wien.ac.at
Gender- & Diversity Beauftragter Behindertenbeauftragter
Dr. Kurt Faninger, MBA
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
Tel.: 0147677-5716
Fax: 0147677-5745
E-Mail: kurt.faninger@fh-wien.ac.at
FH-Studiengänge für Landesverteidigung
1090 Wien, Roßauer Lände 1
Tel.: 050201-0
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Lauder Business School
1190 Wien, Hofzeile 18-20
Tel.: 013691818
E-Mail: office@lbs.ac.at
Behindertenbauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Technikum Wien
1200 Wien, Höchstädtplatz 6
Tel.: 013334077-0
E-Mail: info@technikum-wien.at
Behindertenbeauftragte
(Stelle derzeit nicht besetzt)
Bild: Höhenverstellbarer PC-Kiosk
Gesetzliche Regelungen
Universitätsgesetz 2002 (UG 2002)
Die Studienbestimmungen an österreichischen Universitäten sind im Universitätsgesetz (UG) 2002 festgelegt. Details können unter www.bmwf.gv.at/submenue/service/recht/universitaetsgesetz_2002 gefunden werden.
Für behinderte Studierende sind folgende Bestimmungen von Bedeutung:
Entsprechend ihrer Grundsätze (UG 2002 §2 Abs.11) haben die Universitäten in all ihren Aufgabenbereichen auf die behinderten Menschen Rücksicht zu nehmen. Sie haben daher vor allem in der Lehre aber auch in der Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in den Dienstleistungsbereichen den Erfordernissen von behinderten Menschen Rechnung zu tragen (Behindertengerechtes Bauen, behindertengerechte Lehrangebote, behindertengerechte Arbeits- und Studienplätze). Auch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen sind entsprechende Angebote zu verankern.
Spezielle Prüfungsmodalitäten (UG 2002)
Im UG 2002 finden Sie unter Rechte und Pflichten der Studierenden § 59 (Abs. 1) lit. 12:
Den Studierenden steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Lernfreiheit zu. Sie umfasst insbesondere das Recht, auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn die oder der Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.
Beispiel:
Eine blinde Mathematik-Studentin erhält die Prüfungsangaben zu jeder schriftlichen Prüfung auf Diskette und löst die Beispiele auf Ihrem tragbaren Braille-Computer. Darüber hinaus wird ihr die doppelte Prüfungszeit zugestanden.
Beispiel:
Ein querschnittgelähmter Student der Informatik hat eine eingeschränkte Feinmotorik der Arme und Hände und kann daher schriftliche Prüfungen auch mündlich ablegen.
Prinzipiell ist es möglich, mit jeder Behinderung jedes beliebige Studium zu betreiben, da Sie im Bedarfsfall eine abweichende Prüfungsmethode beantragen können. Beachten Sie aber, dass Inhalt und Anforderungen nicht beeinträchtigt werden dürfen. Sie sollten sich daher von Anfang an besonders genau über die Anforderungen, die der Studienalltag an Sie stellt, informieren und mit dem Studiendekan abweichende Prüfungsmethoden erörtern.
Studienbeitrag
Seit dem Sommersemester 2013 gelten aufgrund der Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 (UG) , BGBl. I Nr. 18/2013, folgende Bestimmungen für den Studienbeitrag an Universitäten: Einen Studienbeitrag („Studiengebühren“) müssen Ordentliche Studierende aus einem EU- oder EWR-Staat entrichten, wenn sie die vorgesehene Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester eines Bachelor- oder Masterstudiums im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 26 und § 54 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002 (UG) oder eines Doktoratstudiums oder eines Studienabschnittes eines Diplomstudiums überschreiten. Auch Ordentliche Studierende aus Drittstaaten müssen einen Studienbeitrag entrichten, wobei es hier an den einzelnen Universitäten abweichende Ausnahmeregelungen geben kann.
Studierende, die zu mehreren Studien, auch an mehreren Universitäten, zugelassen sind, haben den Studienbeitrag nur einmal zu entrichten.
Unter bestimmten Umständen kann der Erlass des Studienbeitrages beantragt werden (z.B. aufgrund von Schwangerschaft; Krankheit, die länger als 2 Monate andauert; Betreuung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr etc.) Für behinderte Studierende gilt ab dem Überschreiten der Semesterzahl folgender Absatz in der Novelle:
Der Studienbeitrag ist insbesondere zu erlassen: Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Absatz 1 erfüllen, auch bei Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn eine Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50% festgestellt ist.“
Bitte beachten Sie die Fristen für den Antrag auf Erlass!
Studierende, die beurlaubt sind, müssen keinen Studienbeitrag entrichten. Nichtsdestotrotz muss die ÖH-Gebühr bezahlt werden!
Urheberrechte und Tonbandaufzeichnungen (UrhG)
Blinde Studierende oder Studierende, die eine eingeschränkte Beweglichkeit der Hände haben, müssen erfahrungsgemäß Skripten oder Bücher einscannen, damit diese digital zur Verfügung stehen. In manchen Fällen sind Probleme mit Vortragenden oder den Verlagen der Druckwerke aufgetreten, die dadurch ihre Urheberrechte verletzt sahen. Derartige Fälle sind jetzt durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.
§ 42 (Abs. 1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder ähnlichen Trägern zum eigenen Gebrauch herstellen.
§ 42 (Abs. 2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zum Zwecke der Forschung hergestellten, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
Im Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt es auch Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen
§ 42d (Abs. 1) Zulässig ist die nicht kommerzielle Benutzung eines erschienen Werkes durch Vervielfältigung für und Verbreitung an behinderte Personen in einer für Sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist.
§ 42d (Abs. 2) Für die Vervielfältigung und Verbreitung nach Abs.1 steht dem Urheber ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu. Dieser Anspruch kann nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Sie dürfen also sehr wohl Druckwerke kopieren oder einscannen und auf Diskette speichern, solange Sie Ihre Daten nicht öffentlich verfügbar machen. Vollständig dürfen Druckwerke nur durch Abschreiben vervielfältigt werden.
Beachten Sie, dass zahlreiche Stellen, die Literatur für blinde Menschen aufbereiten, auf das Wohlwollen der Verlage angewiesen sind. Bitte tragen Sie selber zu einem guten Gesprächsklima zwischen Verlagen und LiteraturaufbereiterInnen bei, indem Sie sich an die einschlägigen Gesetze halten.
Für Tonbandaufzeichnungen ist § 66 (Abs. 1) UrhG maßgeblich
Wer ein Werk der Literatur vorträgt, hat mit vom Gesetz bestimmten Beschränkungen das ausschließliche Recht, den Vortrag auf einem Bild- oder Schallträger festzuhalten. Der Vortragende ist wie ein ausübender Künstler geschützt, und die Rechtslage ist wie bei Konzerten, wo Sie auch kein Aufnahmegerät mitnehmen dürfen, um die Aufführung aufzunehmen.
Sie müssen daher immer bevor Sie eine Lehrveranstaltung auf Kassette oder auf Video aufzeichnen wollen, das Einverständnis mit dem Vortragenden suchen. Hier wird es besonders hilfreich sein, wenn Sie genau erklären, warum Sie die Lehrveranstaltung aufnehmen wollen und dass Sie die Aufnahme auf keinen Fall weitergeben.
Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG)
Das gesamte Gesetzesblatt kann online im Rechtsinformationssystem (RIS) unter www.ris.bka.at eingesehen werden.
Im Abschnitt 3 (Studienrechtliche Bestimmungen) unter Paragraph 13 (Allgemeine Prüfungsmodalitäten) lautet es im Absatz 2 wie folgt: „Studierende haben das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn eine Behinderung nachgewiesen wird, die die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.“ (§ 13, Abs 2, FHStG)
Diese Bestimmung gilt für alle Fachhochschulen in Österreich und jedeR Studierende hat das Recht, sich darauf zu berufen. Die Art der Abweichung von einer Prüfungsmethode obliegt dem Erhalter (der Fachhochschule).
Unbedingt zu beachten: Für bestimmte Studien sind neben dem FHStG noch weitere gesetzliche Grundlagen ausschlaggebend:
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Da die Universitäten aus Bundesmitteln finanziert werden, beseht nach den Bestimmungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes Bedarf Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern.
E-Governmentgesetz (E-GovG)
Im Rahmen der Ausstellung von Bescheiden sind Universitäten verpflichtet, den Bestimmungen des E-Governmentgesetzes hinsichtlich der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu entsprechen.
UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)
Das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities — CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.
Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet — neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen — eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an.
www.behindertenrechtskonvention.info
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Finanzielle Förderungen
Erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe (ehemalige Kinderbeihilfe) wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Die Altersgrenze für den Bezug der Familienbeihilfe ist grundsätzlich der 24. Geburtstag. Bis zum 25. Geburtstag kann die erhöhte Familienbeihilfe nur dann bezogen werden, wenn das Kind erheblich behindert ist.
Für Studierende mit Behinderung die erhöhte Familienbeihilfe beziehen, entfällt der Leistungsnachweis. Sie haben auch keine vorgegebene Studienzeit.
Achtung: Einhaltung der Altersgrenze!
Die zuständige Behörde ist das Wohnsitzfinanzamt. Für den Nachweis der Behinderung erfolgt, nach der Antragstellung (Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe), eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
Wird für das Kind Pflegegeld beantragt oder bezogen, wird ein Teil des Erhöhungsbetrages der Familienbeihilfe in der Höhe von EUR 60,- monatlich auf das Pflegegeld angerechnet. Informieren Sie daher bitte die Einrichtung, die das Pflegegeld auszahlt, dass für das Kind Familienbeihilfe beantragt oder bezogen wird.
Voraussetzungen
Studienbeihilfe
Grundsätzlich gilt: Wenn die Eltern oder die Studierenden selbst aufgrund der jeweiligen Einkommensgrenze nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein. Die Höhe der Studienbeihilfe wird berechnet, indem von der so genannten Höchststudienbeihilfe die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und der Ehegattin/des Ehegatten, die zumutbare Eigenleistung und der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages bzw. Unterhaltsabsetzbetrages abgezogen werden.
Anspruchsdauer
Nach dem ersten Studienjahr muss ein günstiger Studienerfolg bzw. ein Mindeststudienerfolg nachgewiesen werden, da sonst die Studienbeihilfe nicht weiter ausbezahlt wird bzw. sogar zurückgezahlt werden muss. Studierende erhalten je Studienabschnitt um ein Semester länger Studienbeihilfe, wenn Sie eine anerkannte Behinderung im Umfang von mindestens 50% haben. Diese Behinderung kann durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe nachgewiesen werden, ebenso durch den Bezug von Bundespflegegeld oder Nachweise im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Darüber hinaus verlängert sich die Anspruchsdauer je Studienabschnitt
Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe
Allgemein gilt, dass für den ersten Abschnitt nicht länger als die doppelte Mindeststudiendauer plus ein Semester benötigt wurde, weil sonst nie wieder Studienbeihilfe bezogen werden kann.
Nähere Informationen unter www.stipendium.at
Altersgrenze
Die Stipendienstelle in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Graz sind barrierefrei gestaltet und mit Lift erreichbar. Selbstverständlich können Sie auch telefonisch einen Termin mit Ihrer Stipendienstelle außerhalb der Parteienverkehrszeiten vereinbaren. Anträge können auch per Post, per Fax oder auf elektronischem Weg gestellt werden.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für die behindertengerechte Gestaltung Ihrer Stipendienstelle haben, richten Sie diese bitte an die Leiterin/den Leiter der zuständigen Stipendienstelle.
Erfahrungsgemäß haben Studierende mit Behinderung gerade in den ersten beiden Semestern Probleme mit dem Studienerfolg, da erst anfängliche Schwierigkeiten im Studienalltag bewältigt werden müssen. Es empfiehlt sich daher dringend, möglichst frühzeitig mit den Behindertenbeauftragten Kontakt aufzunehmen.
Stipendienstellen
Stipendienstelle Wien, Niederösterreich und Burgenland
1100 Wien, Gudrunstraße 179a / Ecke Karmarschgasse
Tel.: 0160173-0
Fax: 0160173-240
E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at
Stipendienstelle Graz
8020 Graz, Metahofgasse 30, 2. Stock
Tel.: 0316813388-0
FAX: 0316813388-20
E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at
Stipendienstelle Innsbruck
6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Straße 46,
Tel.: 0512573370
FAX: 0512573370-16
E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at
Stipendienstelle Linz
4020 Linz, Europaplatz 5a
Tel.: 0732664031
FAX: 0732664031-10
E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at
Stipendienstelle Salzburg
5020 Salzburg, Paris Lodronstraße 2, 3. Stock
Tel.: 0662842439
FAX: 0662/841560
E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at
Stipendienstelle Klagenfurt
9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 9, 1. Stock
Tel.: 0463514697
FAX: 0463509200
E-Mail: stip.klf@stbh.gv.at
Studienunterstützungen (SUS)
können für Fernstudien im Ausland (Voll-bzw. Teilzeitstudien an der Fernuniversität Hagen, der Fernhochschule Hamburg, der Open University London) sowie für Studien an bestimmten Privatuniversitäten (derzeit Webster University Wien) vergeben werden.
Die Voraussetzungen für den Bezug orientieren sich an den Bedingungen für den Bezug einer Studienbeihilfe. Näheres über den Vergabevorgang erfahren Sie in Ihrer Stipendienstelle. Weiters können bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufes in besonderen Härtefällen studienbezogene Kosten, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien) nicht abgedeckt werden, durch eine Studienunterstützung ausgeglichen werden.
Unterstützungen gibt es auch für Studierende, deren Studienverlauf durch eine körperliche Behinderung beeinträchtigt ist, wenn – abgesehen vom Vorliegen einer sozialen Notlage – gewährleistet ist, dass das Studium trotz der Behinderung fortgesetzt werden kann, und der Studienabschluss innerhalb angemessener Zeit vorhersehbar ist. Auch Mehrkosten, die Studierenden wegen einer Behinderung entstehen, können durch Zuschüsse zur Studienbeihilfe ausgeglichen werden, wenn diese nicht von anderen Einrichtungen ersetzt werden.
Die Höhe der Studienunterstützung wird im Einzelfall individuell festgelegt.
Zuständig für denVergabevorgang sind
Ausbildungsbeihilfe
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann durch die Bundessozialämter eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Förderungen können Menschen mit Behinderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung gewährt werden.
Voraussetzung
Zuschussdauer
Für ein Schul-, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
Erforderliche Unterlagen für schulische oder universitäre Ausbildung:
Die monatliche Höhe richtet sich nach der Bemessung des behinderungsbedingten Mehraufwandes.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.bundessozialamt.gv.at
Arbeitsplatzbezogene Förderungen
Folgende Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung können Menschen mit Behinderung gewährt werden:
Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
Zuschusshöhe: das 3,5-fache der Ausgleichstaxe.
Die Länder bzw. das Magistrat Wien unterstützen zum Teil Persönliche Assistenz (PA).
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) kann auch für das Studium gefördert werden und wird über das Bundessozialamt gefördert (bitte siehe im Kapitel Persönliche Assistenz bzw. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz).
Studienhilfsmittel
Studienhilfsmittel wie Braillezeilen oder spezielle Software-Programme oder ähnliches konnten früher über das Bundessozialamt gefördert werden. Die Förderung von Studienhilfsmittel fällt in den Bereich „soziale Rehabilitation“ und ist daher bei den Ländern und nicht mehr beim Bundessozialamt angesiedelt. Die Förderung dieser Studienhilfsmittel durch das Bundessozialamt ist nicht mehr möglich, es werden lediglich Hilfsmittel gefördert, die mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung einhergehen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes:
www.bundessozialamt.gv.at
Antragsformulare für die Förderung von Hilfsmitteln sind beim jeweiligen Amt des Bundeslands erhältlich.
ÖH-Sozialfonds
Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass der/die Studierende im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Eltern wohnt und einen ausreichenden Studienerfolg nachweist.
Informationen, genaue Bedingungen und Antragsformulare gibt es bei den Sozialreferaten aller Vertretungen der ÖH sowie direkt beim Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft.
Sozialfonds für Studierende mit Beeinträchtigungen
Antragsberechtigt sind Studierende mit einem Behinderungsgrad von mind. 50% laut Behindertenpass oder fachärztlichem Gutachten. Die Bestimmungen über die Ermittlung der sozialen Bedürftigkeit finden keine Anwendung. Bereits zu Beginn des Semesters können voraussichtliche studienbezogen Kosten für das kommende Studienjahr beantragt werden sofern sie nicht vom Bundessozialamt oder den Sozialreferaten der Landesregierungen übernommen werden. Darunter können beispielsweise die Digitalisierung von Texten, Transportdienste oder Gebärdensprachdolmetscherinnen fallen. Je nach Situation können Unterstützungen bis zu 4.000 Euro bewilligt werden. Die bewilligte Summe wird dann bei Vorlage der Originalrechnungen ausbezahlt. Auf Wunsch ist es auch möglich, dass die Dienstleisterinnen die Kosten, mit einem entsprechenden Formular, direktüber die Öh abrechnen, damit der Betrag nicht von den Studierenden ausgelegt werden müssen.
Weiter Informationen gibt es unter: www.oeh.ac.at/sozialfonds
Bild: Aufzug mit Braillebeschriftungen
Stipendien
Erasmus-Stipendium
Als Ergänzung zu bestehenden Unterstützungen können Studierende mit schwerer Behinderung, die am ERASMUS Programm teilnehmen wollen, bei der Nationalagentur zusätzlich Sonderzuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union beantragen. Voraussetzung dafür ist eine stark eingeschränkte physische Mobilität und betrifft RollstuhlfahrerInnen, blinde und gehörlose Menschen.
Unterlagen für die Beantragung
Die Antragsstellung erfolgt gleichzeitig mit der Bewerbung um einen Erasmus-Aufenthalt jeweils im Frühjahr für das folgende Erasmus-Studienjahr.
Nationalagentur Lebenslanges Lernen Österreich
1010 Wien, Ebendorferstraße 7
Tel: 0153408-0
FAX: 01534 08-699
E-Mail: lebenslanges-lernen@oead.at
www.lebenslanges-lernen.at
Siehe ERASMUS Mobilität: www.lebenslanges-lernen.at/fileadmin/lll/dateien/lebenslanges_lernen_pdf_word_xls/erasmus/erasmus_allgemein/2013-14/merkbl_sonderzuschuss_erasmus_special.pdf
Leistungsstipendium
Für ein Leistungsstipendium kann man sich auf Grund überdurchschnittlicher Leistungen laut den Vergabekriterien der einzelnen Bildungseinrichtung bewerben. Informationen und Formulare sind in den zuständigen Studienabteilungen/Dekanaten erhältlich. Die Höhe ddes Stipendiums darf die Höhe der Studiengebühren für zwei Semester nicht unterschreiten und 1.500 Euro nicht überschreiten. Es wird einmal pro Studienjahr ausbezahlt.
Da Leistungsstipendien im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung vergeben werden, besteht im Unterschied zur Studienbeihilfe kein Rechtsanspruch.
Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten und an den Fachhochschul-Studiengängen entnommen werden.
Förderungsstipendium
Förderungsstipendien sollen Studierenden die Anfertigung überdurchschnittlicher wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten ermöglichen. Für die Zuerkennung ist das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Universitätsorgan zuständig. Die Höhe dieses Stipendiums liegt zwischen 700,- EURO und 3.600,- EURO für ein Studienjahr. Im Wesentlichen müssen die Voraussetzungen zur Erlangung einer Studienbeihilfe gegeben sein, allerdings ist die soziale Bedürftigkeit nicht maßgeblich. Die Vergabe der Förderungsstipendien erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, also ohne Rechtsanspruch – ähnlich wie bei Leistungsstipendien.
Nähere Bedingungen können den Stipendienausschreibungen an den Universitäten/Fakultäten und an den Fachhochschul-Studiengängen entnommen werden.
ESF-Studienabschluss-Stipendium
Studierende, die ihr Studium voraussichtlich und längstens in 18 Monaten abschließen werden, können das so genannte Studienabschlussstipendium beantragen. Kindererziehungszeiten werden angerechnet.
Voraussetzungen
Die Höhe beträgt zwischen 600 € und 1.040 € monatlich. Falls Sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung Ihren Studienabschluss nachweisen müssen Sie das Stipendium zurückzahlen. Das Ansuchen stellen Sie bei Ihrer zuständigen Stipendienstelle: www.stipendium.at
Förderungen für Personenkraftwagen (PKW)
Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung
Ist die Erreichung des Arbeitsplatzes dem Menschen mit Behinderung nur unter Benützung eines Kraftfahrzeuges möglich, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beziehungsweise dem Antritt/der Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen:
Zuschusshöhe:
Derzeit maximal EUR 2.142,- (Stand 1/2013) zuzüglich behinderungsbedingt erforderlicher Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung.
Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Die Abgeltung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung entfällt per 1.1.2011. Als Ausgleich dafür wird der monatliche Freibetrag für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, von 153 Euro ab dem Veranlagungsverfahren für das Jahr 2011 auf 190 Euro angehoben.
Für Menschen mit Behinderung, die im Jahr 2010 nachweislich ein Fahrzeug bestellt, den Antrag jedoch erst im Jahr 2011 eingebracht haben wurde eine Übergangsbestimmung geschaffen.
Diese ermöglicht eine Abgeltung der NoVA auch dann, wenn das Fahrzeug im Jahr 2010 lediglich rechtsverbindlich bestellt wurde, Rechnung und Zulassung jedoch erst im Jahr 2011 ausgestellt werden, sofern folgende Grundvoraussetzungen vorliegen:
Die Abgeltung ist grundsätzlich bis zu einem Bruttohöchstbetrag von Euro 20.000 zuzüglich der behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzausstattung möglich.
Bei leasingfinanzierten KFZ erfolgt die Rückvergütung der NoVA sobald das Eigentum an die/den LeasingnehmerIn übergeht. In diesen Fällen kann die rechtsverbindliche Bestellung (Abschluss des Leasingvertrages) auch vor dem Jahr 2010 erfolgt sein.
PKW Anschaffung und Adaptierung
Es gibt viele Möglichkeiten, einen PKW durch spezielle Umbauten an die Bedürfnisse körper- und hörbehinderter Menschen anzupassen. Weiters gibt es Informationen bei Betroffenenorganisationen, den mit der finanziellen Förderung solcher Kraftfahrzeugen befassten Stellen (Bundessozialämter, Rehabilitationsabteilungen der Sozial-, Kranken- und Unfallversicherungsträger, Sozialreferate der Bezirkshauptmannschaften und Städte) sowie den folgenden Autofahrerorganisationen:
ARBÖ
Tel: 0189121-0
E-Mail: id@arboe.at
www.arboe.or.at
ÖAMTC
Tel: 0171199-0
E-Mail: office@oeamtc.at
www.oeamtc.at
Informationen speziell für Menschen mit einer Hörbehinderung gibt es beim Österreichischen Schwerhörigenbund (ÖSB)
Tel: 0316262157-1
E-Mail: info@oesb.or.at
www.schwerhoerigen-netz.at
Nach der Entscheidung über Fahrzeug und Umbauten muss der Antrag auf Förderungen vor dem Ankauf gestellt werden. Kein Kaufvertrag ohne Förderzusage!
Fahrschulen
Einige Fahrschulen verfügen über bereits umgebaute PKWs. Informationen dazu erteilen ebenfalls die Stellen, bei denen auch die Förderung beantragt wird.
Ist keine Fahrschule mit einem für Sie passenden Fahrzeug in Ihrer Nähe, können Sie die Fahrstunden auch mit Ihrem eigenen bereits umgebauten Fahrzeug absolvieren.
Bescheinigung gemäß §29b StVO
Dauernd stark gehbehinderte Personen können sich diesen Ausweis ausstellen lassen (bei der Bezirkshauptmannschaft/beim Magistrat, in Wien bei der MA 46 mit einem formlosen Antrag), egal ob sie einen PKW selbst lenken oder nicht. Eine gehbehinderte Person mit einer Lenkerberechtigung erhält auf dem Ausweis einen Vermerk mit dem jeweiligen Autokennzeichen. Ohne Lenkerberechtigung erfolgt der Eintrag: „lenkt selbst kein Fahrzeug“.
Wird dieser Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeugs gelegt, dürfen dauernd stark gehbehinderte Personen:
Anzumerken ist dabei noch, dass diese Ausnahmeregelungen nur für dauernd stark gehbehinderte Personen gelten, die selbst ein Fahrzeug lenken, und für LenkerInnen von Fahrzeugen in der Zeit, in der sie eine dauernd stark gehbehinderte Person befördern.
Steuerliche Begünstigungen
Inhabern von Ausweisen nach §29b StVO werden Steuerbegünstigungen gewährt. Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt oder das Bundessozialamt.
Mautgebühren
Auf bemauteten Straßen werden körperbehinderten KraftfahrerInnen im Besitz des Ausweises nach §29bStVO ermäßigte Tarife angeboten. Genauere Informationen über das aktuell geltende Angebot geben die Betreibergesellschaften.
Autobahnvignette
Menschen mit Behinderungen wird unter bestimmten Voraussetzungen (Eintragung im Bundesbehindertenpass: dauernde starke Gehbehinderung, Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, Blindheit) die Jahresvignette vom Bundessozialamt kostenlos zur Verfügung gestellt.
Finanzämter: www.bmf.gv.at
Bundessozialamt: www.bundessozialamt.gv.at
Bild: Braillezeile
Wohnen
Wohnungsadaptierung
Wenn Sie noch nicht am Studienort wohnen und pendeln nicht möglich ist, sollten Sie sich so früh als möglich um eine Wohnung oder ein Zimmer in einem Studentenheim am Studienort bemühen.
Fragen, die Sie unbedingt vor Abschluss eines Mietverhältnisses abklären sollten:
Das Bundessozialamt kann eine finanzielle Förderung für die behindertengerechte Adaptierung einer Wohnung gewähren, wenn ohne diese Unterstützung die Aufnahme oder Fortsetzung einer Schul- oder Berufsausbildung gefährdet wäre. Auf diese Förderung besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Bundessozialamt
1010 Wien, Babenbergerstaße 5
Tel.: 0158831-0
Fax: 0158620-16
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
www.basb.bmsg.gv.at
Betreutes Wohnen
In einigen Universitätsstädten bieten Organisationen die Möglichkeit des betreuten Wohnens. Hilfspersonen unterstützen die BewohnerInnen von eigens zur Verfügung gestellten Wohnplätzen bei der Lebensführung und bei der Körperpflege.
Beispielsweise bietet in Wien der Verein Balance Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder in Kleinwohnungen an. Durch das betreute Wohnen soll ein späteres selbständiges Leben in einer eigenen Wohnung erlernt werden. Die anfallenden Wohnkosten werden von der Stadt Wien oder dem Land Niederösterreich getragen, das gewährte Pflegegeld wird allerdings um diesen Betrag gekürzt.
Verein Balance
1130 Wien, Hochheimgasse 1
Tel.: 018048733
Fax: 018048733-6006
E-Mail: info@balance.at
www.balance.at
In anderen Bundesländern betreibt beispielsweise die Caritas ähnliche Einrichtungen.
Assistenz beim Wohnen
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Assistenz zu beantragen. Dabei handelt es sich um Personen, die für Sie unter Ihrer Anleitung Tätigkeiten verrichten, die Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht selbst erledigen können, die jedoch für eine erfolgreiche Bewältigung des (Wohn)Alltags notwendig sind.
In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, sich im Heimatbundesland wegen Finanzierungsmöglichkeiten zu erkundigen, da es keine österreichweite und einheitliche Regelung gibt.
Studierendenwohnheime
Zahlreiche Studentenheime bieten auch behindertengerechte Zimmer an. Das Bewerbungsverfahren besteht in der Regel darin, bei der zuständigen Trägerorganisation Bewerbungsformulare zu bestellen und diese dann ausgefüllt zu retournieren. Auf dem Antragsformular sollten Sie auf Ihre speziellen Bedürfnisse hinweisen. Da die Nachfrage nach Heimplätzen enorm ist, wird empfohlen, schon ein Jahr vor Studienantritt den Antrag zu stellen. Partner- oder Führhunde sollten nach Absprache mit der Heimleitung kein Problem darstellen. Unter Umständen ist es auch möglich, zusammen mit einer Pflegeperson ein Zimmer zu bewohnen. Die in der Folge genannten Heimträger bzw. Studentenheime bieten Zimmer an, die der Ö-Norm B1600 entsprechen. Trotzdem ist es unerlässlich, rechtzeitig zu überprüfen, ob die Zimmer Ihren Ansprüchen gerecht werden. Studentenheime finden Sie in der Heimbroschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft bzw. unter folgenden Adressen:
Österreichische HochschülerInnenschaft mit allgemeinen Informationen
www.oeh.ac.at/wohnen
Wohnungsbörse österreichweit
www.jobwohnen.at/index.php?id=172
Graz: Infowebsite der ÖH Uni Graz
www.barrierefrei-studieren.at
Innsbruck: Wohnungsbörse der ÖH Innsbruck
www.oeh.cc/service/wohnungsboerse
Klagenfurt: Infos der ÖH Klagenfurt
www.oeh-klagenfurt.at/taxonomy/term/23
Linz: Wohnungsbörse der ÖH Linz
www.oeh.jku.at/boerse
Salzburg: Wohnungsbörse der ÖH Salzburg
www.oeh-salzburg.at/service-das-hilft/beratung/leben-in-salzburg/wohnen
Wien: Wohn- und Jobbörse der Österreichischen HochschülerInnenschaft
www.jobwohnen.at/index.php?id=172
Weitere Informationen gibt es unter:
Online Studienführer
www.studieren.at/categories/Wohnen
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
www.bmwf.gv.at/startseite/studierende/studieren_in_oesterreich/studienfoerderung/studierendenwohnheime
Bild: Braillezeilen-Pins
Mobilitätsangebote
Orientierungs- und Mobilitätstraining
Für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit empfiehlt es sich schon vor Studienbeginn ein Orientierungs- und Mobilitätstraining am Studienort zu machen. Dabei sollten die relevanten Gebäude der Universität sowie alle wichtigen Bereiche des Umfeldes (Mensa, Weg vom und zum Studentenheim, Einkaufsmöglichkeiten usw.) erarbeitet werden.
Die Kosten für das Orientierungs- und Mobilitätstraining am Studienort werden von der für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes übernommen.
Es empfiehlt sich das Training mit Orientierungs- und Mobilitätstrainern oder –trainerinnen, die am Studienort tätig sind und die örtlichen Gegebenheiten gut kennen, zu absolvieren.
Kontakt zu Trainerinnen oder Trainern am Studienort vermitteln die Behindertenbeauftragten bzw. Organisationseinheit Integriert Studieren / Barrierefrei Studieren der Universitäten oder die örtliche Landesgruppe des Blinden und Sehbehindertenverbandes. Eine Liste der Landesorganisationen findet sich auf der Homepage des BSVÖ: www.blindenverband.at/home/zentralbereich
Außerdem erhalten Sie Informationen auch über das Bundessekretariat des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich:
Tel.: 019827584-201
Akustische Ampeln und taktile Bodenleitsysteme bzw. Stadtpläne
In den meisten größeren Städten werden laufend Fußgängerampeln zusätzlich mit akustischen Signalen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Dabei gibt es regionale Unterschiede bei der technischen Umsetzung. In einigen Städten kann die akustische Signalgebung nur durch einen speziellen Sender ausgelöst werden, den blinde und sehbehinderte Menschen bei sich tragen. In anderen ist das Akustiksignal jederzeit hörbar oder kann durch Betätigen eines speziellen Tasters am Ampelmast aktiviert werden.
Weiters werden auch taktile Bodenleitsysteme für blinde Personen zunehmend vor allem im Bereich von Fußgängerübergängen, bei Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und in Bahnhöfen verlegt. Auch innerhalb von einigen Universitätsgebäuden und in deren unmittelbarer Umgebung gibt es an einigen Standorten taktile Bodenleitsysteme.
Für einige Städte und öffentliche Gebäude gibt es für bestimmte Bereiche taktile Stadtpläne.
Detaillierte Informationen zu den Gegebenheiten an Ihrem Studienort erhalten Sie bei den jeweiligen Behindertenbeauftragten oder Organisationseinheiten Integriert Studiren bzw. Barrierefrei Studieren und bei den jeweiligen Landesgruppen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Eine Liste der Landesorganisationen findet sich auf der Homepage des BSVÖ: www.blindenverband.at/home/zentralbereich
Außerdem erhalten Sie Informationen auch über das Bundessekretariat des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich:
Tel.: 019827584-201
Fahrtendienste
Fahrtendienste werden von unterschiedlichen Anbietern mit speziell für den Transport von Personen im Rollstuhl adaptierten Fahrzeugen durchgeführt und können von allen Personen in Anspruch genommen werden, denen es aufgrund ihrer Behinderung nicht möglich ist öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Dabei wird zwischen so genannten Regelfahrten und Freizeitfahrten unterschieden:
Angebot und Kosten der Fahrtendienste sind in den einzelnen Universitätsstädten sehr unterschiedlich. Informationen dazu erhalten Sie jeweils in der Sozialabteilung des Magistrats an Ihrem Studienort, für Wien beim Fonds Soziales Wien.
Blindenführhunde
Ein Blindenführhund kann nicht nur eine wertvolle Mobilitätshilfe sein, sondern auch zum liebenswerten Partner und Familienmitglied werden. Allerdings sollten sich blinde und hochgradig sehbehinderte Personen vor der Entscheidung für einen Hund darüber im Klaren sein, dass eine gewisse Grundmobilität unerlässlich ist, um mit dem Hund zusammenarbeiten zu können und dass auch viel persönlicher Einsatz des Führhundehalters / der Führhundehalterin erforderlich ist, um eine gute Beziehung zum Hund aufzubauen und zu erhalten.
Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von €30.000. Zuschüsse aus Mitteln des Bundessozialamtes erhalten Studierende für die Anschaffung eines Blindenführhundes dann, wenn sie nachweisen können, dass der Hund zur Erreichung der Universität für sie notwendig ist und wenn das Studium als berufliche Erstausbildung gewertet wird. In den einzelnen Bundesländern werden Zuschüsse aus dem Sozialbudget in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt. In jedem Fall bleibt jedoch ein Eigenanteil, für den andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.
Damit ein Blindenführhund aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert wird, müssen blinde Personen die vorherige Absolvierung eines Orientierungs- und Mobilitätstrainings nachweisen. Außerdem muss nach der gemeinsamen Einschulung mit dem ausgebildeten Hund eine sog. Gespannprüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden.
Die Mitnahme von gekennzeichneten Blindenführhunden in Universitätsgebäuden und Lehrveranstaltungen ist üblicherweise gestattet.
Informationen und Unterstützung bei der Abklärung, ob ein Führhund die für Sie geeignete Mobilitätshilfe ist sowie Kontakte zu Blindenführhundeschulen, Informationen zur Finanzierung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie bei Der Fachgruppe BlindenführhundehalterInnen des Blinden und Sehbehindertenverbandes Österreich: www.blindenfuehrhund.or.at
Assistenzhunde Servicehunde Signalhunde
Im Gegensatz zu Blindenführhunden gibt es in Österreich keine gesetzlichen Richtlinien betreffend der Ausbildung, Finanzierung und Zutrittsrechten für Hunde die z.B. als Servicehunde für RollstuhlbenutzerInnen, Signalhunde für gehörlose Menschenoder Warnhunde für Menschen mit Diabetes oder Epilepsie ausgebildet sind.
Für gekennzeichnete Servicehunde für RollstuhlbenutzerInnen ist der Zutritt zu Universitätsgebäuden und in Lehrveranstaltungen üblicherweise möglich.
Bild: Treppenlift
Notizen
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber
UNIABILITY
Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen
Integriert Studieren
Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt
Austria
Tel.: +43463 2700 9583
FAX: +43463 2700 9191
ZVR-Nr: 862879426
UNIABILITY Bankverbindung
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Die Broschüre SOWIESO ist auch im Internet verfügbar:
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Bild: Uniability-Logo helle Glühbirne