Behindertenbeauftragte

MitarbeiterInnen der Universitäten beraten und unterstützen Studierende mit Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankungen und arbeiten mit Personen und Organisationseinheiten in allen Bereichen der Universitäten zusammen, um einen barrierefreien und gleichgestellten Zugang zu allen Angeboten der Universitäten für diese Personengruppe zu erreichen:

  • Sie bieten Beratung zu allen Themen in Zusammenhang mit Studium und Behinderung oder chronischer bzw. psychischer Erkrankung (z.B. finanzielle Förderungen, rechtliche Rahmenbedingungen, Stand der Barrierefreiheit an der jeweiligen Universität u.v.m..)
  • Sie arbeiten mit Lehrenden, Instituten, Dekanaten und anderen Organisationseinheiten zusammen, um für Studierende mit Behinderung, chronischer bzw. psychischer Erkrankung barrierefreie und gleichgestellte Lern-, Arbeits- und Prüfungsbedingungen zu gewährleisten.
  • Sie organisieren Unterstützung für Studierende mit Behinderung oder chronischen bzw. psychischen Erkrankungen – z.B. Adaptierung von Studienliteratur für blinde oder sehbehinderte Studierende, Assistenz in Lehrveranstaltungen (Tutorien), modifizierte Prüfungen usw.
  • Sie beraten die zuständigen Stellen in der Planung baulicher Maßnahmen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Sie beraten die zuständigen Stellen in der Konzeption des gesamten Online-Angebotes der Universitäten und des Einsatzes neuer Medien, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Sie zeigen bestehende Barrieren in der baulichen Infrastruktur sowie dem Online- und Medienangebot der Universitäten auf und arbeiten mit den zuständigen universitären Einheiten zu deren Beseitigung zusammen.

  • Sie zeigen auf, wo spezielle technische und sonstige Ausstattungen erforderlich sind, damit Studierende mit Behinderung die Angebote und Einrichtungen der Universitäten gleichgestellt nutzen können.
  • Sie regen im Bereich der Lehre die Beschäftigung mit Themen an, die für Menschen mit Behinderung, psychischer bzw. chronischer Erkrankung bedeutsam sind und unterstützen Studierende, die wissenschaftliche Arbeiten zu solchen Themen verfassen.
  • Sie unterstützen durch Veranstaltungen und andere Angebote den Kontakt und Erfahrungsaustausch zwischen Studierenden mit Behinderung, chronischer bzw. psychischer Erkrankung.
  • Sie bemühen sich durch Öffentlichkeitsarbeit in unterschiedlicher Form um die Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion an Universitäten im Besonderen und als gesamtgesellschaftliches Ziel.

Die jeweiligen Ansprechpersonen sind an den einzelnen Universitäten unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeordnet – teilweise als Behindertenbeauftragte, teilweise in Instituten oder Zentren Integriert Studieren oder Barrierefrei Studieren. Kontaktinformationen finden Sie im Kapitel Universitätsstandorte.