Blindenführhunde

Ein Blindenführhund kann nicht nur eine wertvolle Mobilitätshilfe sein, sondern auch zum liebenswerten Partner und Familienmitglied werden. Allerdings sollten sich blinde und hochgradig sehbehinderte Personen vor der Entscheidung für einen Hund darüber im Klaren sein, dass eine gewisse Grundmobilität unerlässlich ist, um mit dem Hund zusammenarbeiten zu können und dass auch viel persönlicher Einsatz des Führhundehalters / der Führhundehalterin erforderlich ist, um eine gute Beziehung zum Hund aufzubauen und zu erhalten.

Die Kosten für einen Blindenführhund liegen im Bereich von €30.000. Zuschüsse aus Mitteln des Bundessozialamtes erhalten Studierende für die Anschaffung eines Blindenführhundes dann, wenn sie nachweisen können, dass der Hund zur Erreichung der Universität für sie notwendig ist und wenn das Studium als berufliche Erstausbildung gewertet wird. In den einzelnen Bundesländern werden Zuschüsse aus dem Sozialbudget in sehr unterschiedlicher Höhe gewährt. In jedem Fall bleibt jedoch ein Eigenanteil, für den andere Finanzierungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.

Damit ein Blindenführhund aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert wird, müssen blinde Personen die vorherige Absolvierung eines Orientierungs- und Mobilitätstrainings nachweisen. Außerdem muss nach der gemeinsamen Einschulung mit dem ausgebildeten Hund eine sog. Gespannprüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden.

Die Mitnahme von gekennzeichneten Blindenführhunden in Universitätsgebäuden und Lehrveranstaltungen ist üblicherweise gestattet.

Informationen und Unterstützung bei der Abklärung, ob ein Führhund die für Sie geeignete Mobilitätshilfe ist sowie Kontakte zu Blindenführhundeschulen, Informationen zur Finanzierung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie bei Der Fachgruppe BlindenführhundehalterInnen des Blinden und Sehbehindertenverbandes Österreich: www.blindenfuehrhund.or.at