UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Das “Übereinkom­men über die Rechte von Men­schen mit Behin­derun­gen” (Con­ven­tion on the Rights of Per­sons with Dis­abil­i­ties — CRPD) ist ein Men­schen­recht­sübereinkom­men der Vere­in­ten Natio­nen, das am 13. Dezem­ber 2006 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.

Die UN-Behindertenrechtskonvention bein­hal­tet — neben der Bekräf­ti­gung all­ge­meiner Men­schen­rechte auch für behin­derte Men­schen — eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssi­t­u­a­tion behin­derter Men­schen abges­timmte Regelungen.

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behin­derter Men­schen auf Bil­dung an.

www.behindertenrechtskonvention.info