Studienhilfsmittel

Studienhilfsmittel wie Braillezeilen oder spezielle Software-Programme oder ähnliches konnten früher über das Bundessozialamt gefördert werden. Die Förderung von Studienhilfsmittel fällt in den Bereich „soziale Rehabilitation“ und ist daher bei den Ländern und nicht mehr beim Bundessozialamt angesiedelt. Die Förderung dieser Studienhilfsmittel durch das Bundessozialamt ist nicht mehr möglich, es werden lediglich Hilfsmittel gefördert, die mit dem Antritt oder der Ausübung einer Beschäftigung einhergehen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundessozialamtes:

www.bundessozialamt.gv.at

Antragsformulare für die Förderung von Hilfsmitteln sind beim jeweiligen Amt des Bundeslands erhältlich.