ESF-Studienabschluss-Stipendium

Studierende, die ihr Studium voraussichtlich und längstens in 18 Monaten abschließen werden, können das so genannte Studienabschlussstipendium beantragen. Kindererziehungszeiten werden angerechnet.

Voraussetzungen

  • Sie haben zum Zeitpunkt der Zuerkennung das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten.
  • Ihnen fehlen neben dem Abschluss der Master- bzw. Diplomarbeit Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus den Pflicht- und Wahlfächern im Umfang von höchstens 20 ECTS-Punkten bzw. 10 Semesterstunden oder zwei Fachprüfungen. Ist keine Diplom- bzw. Masterarbeit anzufertigen darf der Umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 40 ECTS-Punkte bzw. 20 Semesterstunden oder vier Fachprüfungen betragen.
  • Das Studium wird voraussichtlich längstens innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
  • Sie haben noch kein Studium oder keine andere gleichwertige Ausbildung mit Ausnahme eines Bachelorstudiums abgeschlossen.
  • Sie waren in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS mindestens drei volle Jahre zumindest halbbeschäftigt oder haben ein diesem entsprechenden Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen erzielt.
  • Sie haben in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS keine Studienbeihilfe bezogen.
  • Sie geben ab der Gewährung des SAS jede Berufstätigkeit auf.
  • Sie haben bisher noch kein SAS erhalten.

Die Höhe beträgt zwischen 600 € und 1.040 € monatlich. Falls Sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung Ihren Studienabschluss nachweisen müssen Sie das Stipendium zurückzahlen. Das Ansuchen stellen Sie bei Ihrer zuständigen Stipendienstelle: www.stipendium.at