Assistenzhunde Servicehunde Signalhunde

Im Gegensatz zu Blindenführhunden gibt es in Österreich keine gesetzlichen Richtlinien betreffend der Ausbildung, Finanzierung und Zutrittsrechten für Hunde die z.B. als Servicehunde für RollstuhlbenutzerInnen, Signalhunde für gehörlose Menschenoder Warnhunde für Menschen mit Diabetes oder Epilepsie ausgebildet sind.

Für gekennzeichnete Servicehunde für RollstuhlbenutzerInnen ist der Zutritt zu Universitätsgebäuden und in Lehrveranstaltungen üblicherweise möglich.