ÖH-Sozialfonds

Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass der/die Studierende im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Eltern wohnt und einen ausreichenden Studienerfolg nachweist.

Informationen, genaue Bedingungen und Antragsformulare gibt es bei den Sozialreferaten aller Vertretungen der ÖH sowie direkt beim Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft.

Sozialfonds für Studierende mit Beeinträchtigungen

Antragsberechtigt sind Studierende mit einem Behinderungsgrad von mind. 50% laut Behindertenpass oder fachärztlichem Gutachten. Die Bestimmungen über die Ermittlung der sozialen Bedürftigkeit finden keine Anwendung. Bereits zu Beginn des Semesters können voraussichtliche studienbezogen Kosten für das kommende Studienjahr beantragt werden sofern sie nicht vom Bundessozialamt oder den Sozialreferaten der Landesregierungen übernommen werden. Darunter können beispielsweise die Digitalisierung von Texten, Transportdienste oder Gebärdensprachdolmetscherinnen fallen. Je nach Situation können Unterstützungen bis zu 4.000 Euro bewilligt werden. Die bewilligte Summe wird dann bei Vorlage der Originalrechnungen ausbezahlt. Auf Wunsch ist es auch möglich, dass die Dienstleisterinnen die Kosten, mit einem entsprechenden Formular, direktüber die Öh abrechnen, damit der Betrag nicht von den Studierenden ausgelegt werden müssen.

Weiter Informationen gibt es unter: www.oeh.ac.at/sozialfonds